Meldung
Neue Satzungen für das Frauenhaus
Donnerstag, 17. März 2005, 09:51 Uhr
Nordhausen (psv) Die Stadträte haben auf ihrer gestrigen Sitzung die Neufassung von Benutzungs- und Gebührensatzung des städtischen Frauenhauses beschlossen.
Beide Satzungen würden nicht mehr in ihren wesentlichen Grundzügen der aktuellen Sozialgesetzgebung entsprechen, da seit diesem Jahr die Bestimmungen nach dem SGB II und SGB XII gelten, heißt es in der Begründung des Beschlusses. Auch in der Kostenerstattung seien nunmehr unterschiedliche Behörden, wie die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) des Landkreises und das Landratsamt Nordhausen als örtlicher Träger der Sozialhilfe, zuständig.
In der neuen Gebührensatzung ist die Tagesgebühr in Höhe von 9,84 Euro pro Übernachtung, Bett und Person geregelt. Der derzeitige Tagessatz von 8,69 Euro sei erstens nicht stichhaltig begründet und zweitens sei die Kostenübernahme für die Unterkunft im Frauenhaus durch die ARGE für ALG II ? Empfängerinnen sowie durch das Landratsamt Nordhausen für Sozialhilfe-Empfängerinnen auf der Grundlage der Unterkunftsrichtlinie mit der derzeitigen Gebührenhöhe gefährdet.
Beide Satzungen treten einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.