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Bundesstraßen-Zufahrt zum geplanten Plus-Markt Arnoldstraße: Auch Landratsamt sagt: Kein Anspruch auf Zufahrt von der Bundesstraße

Donnerstag, 04. September 2008, 14:37 Uhr
Nordhausen (psv) Zurückgewiesen hat das Landratsamt Nordhausen die Widersprüche der Grundstückseigentümer des geplanten Plus-Marktes in der Arnoldstraße und dessen Nachbarn gegen die Entscheidung der Stadtverwaltung, eine Zufahrt von der Bundesstraße zum geplanten Markt nicht zuzulassen. Das sagte jetzt Nordhausens Bau- und Wirtschaftsdezernentin Inge Klaan.

Die Stadt hatte darauf verweisen, dass der Markt ausreichend erschlossen sei über die Zufahrt zur Neustadtstraße und eine Zufahrt über die Bundesstraße zu gefährlich ist. „Das Landratsamt als Widerspruchsbehörde hat wie wir argumentiert: Die Zu- und Abfahrt der Autos über die Bundesstraße, über die Straßenbahngleise und den noch folgenden Rad- und Gehweg ist eine potenzielle Unfallgefahr für den Verkehr an dieser Stelle. Darüber hinaus hatten wir noch darauf verwiesen, dass durch die Abbieger in und aus der Abfahrt die Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt wird, weil insbesondere auch die Grüne Welle beeinträchtig wird“, so Frau Klaan.

In seinem Bescheid habe das Landratsamt auch auf die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes verwiesen: „Dort wurde festgehalten: Es reicht bereits eine abstrakte Gefahr für die Sicherheit des Verkehrs, um eine Sondernutzungserlaubnis für die Zufahrt auf die Bundesstraße zu verwehren. Und wir sehen mehr als eine abstrakte Gefahr“, sagte Frau Klaan.

„Auch die Einwendung der Eigentümer, die bereits vorhandene Zufahrt reiche nicht aus zur wirtschaftlichen Nutzung des Marktes, ist nach Ansicht des Landratsamtes unbeachtlich, da es das alleinige Risiko des Grundstückseigentümers ist, mit einem Handelsunternehmen ungünstige vertragliche Vereinbarungen zu treffen“, so die Dezernentin weiter. „Ich verweise ausdrücklich darauf, dass bereits mit der Erteilung der Baugenehmigung die Prüfung der Zufahrts-Situation durch uns abgeschlossen und genehmigt wurde – mit einer Zufahrt von der Neustadtstraße. Dies – wie auch das gesamte Vorhaben – stellt für uns kein Problem dar, sondern lediglich die zweite Zufahrt über einen stark frequentierten Verkehrsbereich. Es steht den Eigentümern jetzt frei, ob sie diese Entscheidung des Landratsamtes akzeptierten oder Klage beim Verwaltungsgericht einlegen.“
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