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Beabsichtigte Erweiterung des Domäne-Marktes: Ziel bleibt: Keine Einzelhandelsexpansion zu Ungunsten der Innenstadt

Mittwoch, 11. Februar 2009, 12:40 Uhr
Nordhausen (psv) Der Domäne-Markt hat seit 2003 eine gültige Baugenehmigung für 3033 m² Verkaufsfläche mit einer festgelegten Sortimentsliste für Heim- und Freizeitartikel, Spielwaren, Baumarktartikel, Gardinen und Heimtextilien, Kleinmöbel, Möbel und Küchen und Bodenbeläge. Nunmehr begehrt der Vermieter des Marktes, die Tiro Neu GmbH, dem Markt eine Baugenehmigung zur Erweiterung der Verkaufsfläche von 3033 auf 3679 m² zu geben. „Die Baugenehmigung musste versagt werden, da der für die Baugenehmigung zu Grund liegende Bebauungsplan diese Erweiterung nicht erlaubt“, sagte Nordhausens Bau- und Wirtschaftsdezernentin Inge Klaan. Der Eigentümer habe gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt.

Sie verwies auch auf frühere Urteile höchster deutscher Gerichte, die anderen Expansionsvorhaben von Einzelhandel am selben Standort untersagt hatten. Die Juristen hatten sich damals der Argumentation der Stadt angeschlossen, dass es keinen Anspruch auf großflächigen Einzelhandel – mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche -in diesem Bereich gebe, da es sich faktisch um ein Gewerbegebiet handle.

Der zur Zeit durch den Stadtrat beschlossene Bebauungsplan aus dem Jahre 2003 ermögliche eine Bestandssicherung für die Domäne „plus die bereits erfolgte Erweiterung um 10 Prozent auf die aktuell vorhandene Verkaufsfläche von 3033 Quadratmeter“, so die Dezernentin.

„Allerdings: Wir wollen den Bebauungsplan überarbeiten. Ein erster Entwurf dazu ist in der Abstimmung mit den Grundstückseigentümern, Betroffenen und Öffentlichen Trägern. Dieser neue Entwurf sagt: Bestandsschutz ja, aber keine zusätzlichen Erweiterungsmöglichkeiten mehr. Mit dieser Maßgabe gehen wir nun auch in die Ausschuss- und Stadtratsdiskussion. Und allein dort wird letztlich entschieden, ob dieser Kurs beibehalten werden soll oder ob zum Nachteil der Innenstadt Erweiterungsmöglichkeiten auf der `Grünen Wiese´ zugestimmt werden kann“, so Frau Klaan.

Ziel des neuen Bebauungsplan-Entwurfes sei es deshalb, die Unternehmen am Standort zwar zu sichern, aber eine Erweiterung des großflächigen Einzelhandels am Rande der Stadt nicht unbegrenzt zu ermöglichen – „wie es die politische Linie von Anfang an war. Dafür gibt es gute Gründe. Denn ein weiterer Ausbau des Einzelhandels am Rande der Stadt würde einen weiteren Rückgang des Einzelhandels in der Innenstadt zur Folge haben. Dies ist nicht gewollt. Denn wir wollen den Standort Innenstadt weiter stärken – zum einen, um die wohnungsnahe Versorgung der Nordhäuser Bevölkerung zu gewährleisten. Zum anderen geht es bei einer immer älter werdenden Bevölkerung auch um eine leichte Erreichbarkeit der Standorte für Handel.“
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