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Zum Bericht „Glanz und Elend beieinander“, "Thüringer Allgemeine" vom 28. Januar, sagt Oberbürgermeisterin Barbara Rinke:

Freitag, 29. Januar 2010, 14:10 Uhr
Zum Bericht „Glanz und Elend beieinander“, "Thüringer Allgemeine" vom 28. Januar, sagt Oberbürgermeisterin Barbara Rinke:

„Es ist erfreulich, wenn sich die Öffentlichkeit mit dem Geschehen in unserer Stadt auseinandersetzt und Missstände auch offen benennt.

Auch wir als Stadtverwaltung sind unglücklich darüber, in welchem Zustand sich viele Immobilien der Stadt befinden. Allerdings ist unser Einfluss begrenzt: Da es sich zum Großteil um Privateigentum handelt, beschränken sich die öffentlich-rechtlichen Zugriffsmöglichkeiten in erster Linie auf die Abwehr von Gefahren, die von der Immobilie bzw. den darauf errichteten Bauten ausgehen. Dies ist für uns genauso unbefriedigend wie sicher für viele Nordhäuserinnen und Nordhäuser, ist allerdings geltende Gesetzeslage.

Im Rahmen ihrer Aufgaben zur Einhaltung der Ordnung und Sicherheit versucht die Stadtverwaltung, Einfluss auf die Grundstückseigentümer zu nehmen - auch mit Sanktionen. Allerdings sind wir trotzdem immer bemüht, diese Sanktionen im Rahmen zu halten, da wir letztlich keine schleichende Enteignung betreiben wollen. Allerdings wären wir froh darüber, wenn die Grundstückseigentümer – vor allem jene, die fern ihres Nordhäuser Eigentums ihren Lebensmittelpunkt haben – zumindest grundlegenden Pflichten wie z.B. ihrer Straßenreinigungs- bzw. Räum- und Streupflicht nachkommen würden. Leider ist selbst dies nicht immer der Fall.

Die Gründe, warum viele Häuser und Grundstücke in einem schlechten Zustand hängt von vielen Faktoren ab: Zum einen natürlich von der persönlichen Motivation der Eigentümer. In vielen Fällen, zum Beispiel in der Altstadt, wurden beantragte Baugenehmigungen längst bewilligt, ohne dass je ein Spaten in die Erde gesetzt wurde.

Zum anderen setzt die Investitionsbereitschaft natürlich auch Kapital voraus: Jede Investition in ein marodes Objekt sollte sich re-fianzieren können durch zum Beispiel Mieteinnahmen. Da nicht alle Nordhäuser Stadtquartiere gleich attraktiv bzw. geeignet sind zum Wohnen bzw. zum Betrieb von Wirtschaftsbetrieben, gibt es Unterschiede im Sanierungszustand. Im Rahmen der Möglichkeiten und bei Übereinstimmung mit den Entwicklungszielen der Stadt ist es möglich, bei der beabsichtigten Sanierung von Gebäuden bzw. Grundstücken öffentliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Erfreulicherweise gibt es in Nordhausen aber auch zahlreiche Beispiel, wo aufgrund von privatem Engagement historische Bausubstanz gesichert- und wieder belebt wurde – in der Altstadt, aber auch z.B. in der Unterstadt, wo schon vor Jahren die Firma EATON das frühere Gebäude der Tankstelle an der Kreuzung Bochumer Straße / Freiherr-vom-Stein-Straße denkmalgerecht saniert und mit neuer Nutzung wieder belebt hat. Und gemeinsam mit einem Nordhäuser Unternehmer wollen wir noch in diesem Jahr – die Zustimmung des Stadtrates zu dieser Investition vorausgesetzt – mit dem Anlegen einer Baumallee die Stadteinfahrt entlang der Halleschen Straße ein Stück attraktiver machen.

Wo es möglich ist, nehmen die Stadt bzw. die städtischen Gesellschaften auch direkten Einfluss auf die Beseitigung baulicher Missstände: So wird die städtische Wohnungsbaugesellschaft noch in diesem Jahr u.a. ein marodes Gebäude in der Gumpertstraße unserer Altstadt sanieren.

Anhand des jährlichen Berichtes über die baulichen Missstände sind sowohl die Mitglieder des Stadtrates als auch die Verwaltung stets auf dem aktuellen Stand mit Blick auf vorhandene „Problemimmobilien“.

Ein Wort noch zur Aussage, die Stadt mache vollmundige Versprechen, während die Taten erst später folgten. Große Investitionen - wie zum Beispiel der Bau der Bibliothek samt Mehrzweckgebäude hinter dem Rathaus – kann die Stadt nicht alleine schultern. Im konkreten Beispiel hat der Freistaat Thüringen freundlicherweise Fördermittel zur Verfügung gestellt, die auch noch in diesem Jahr fließen sollen. Voraussetzung für das Ausreichen dieser Mittel an die Kommune ist allerdings die Existenz eines Landeshaushaltes, der derzeit alle nötigen demokratischen Gremien durchläuft. So steht derzeit noch nicht fest, wann konkret in diesem Jahr die Fördermittel an uns ausgereicht werden. Doch von diesen Fördermitteln ist der Baubeginn abhängig.“
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