Meldung

Beantragung von Thüringer Erziehungsgeld bei Wohngeldstelle der Stadt Nordhausen

Donnerstag, 22. April 2010, 16:08 Uhr
Nordhausen (psv) Für Kinder ab dem Tag der Vollendung des zweiten Lebensjahres bis zum Tag der Vollendung des dritten Lebensjahres können Eltern Thüringer Erziehungsgeld ohne eine Einkommensüberprüfung beantragen. Darüber informierte jetzt das städtische Ordnungsamt.

Anspruchsberechtigt ist, wer in Nordhausen wohnt und Bundeserziehungsgeld bezog. Zum Schutze des Kindeswohls ist seit dem 1. Januar 2009 auch ein Nachweis über die Früherkennungsuntersuchung U 7 Voraussetzung für den Anspruch.

Ein Antrag für Thüringer Erziehungsgeld ist zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Nordhausen, bei der zuständigen Sachbearbeiterin Barbara Biedermann, in der Wohngeldstelle, im Zi. 109, im Neuen Rathaus oder im Internet unter www.nordhausen.de erhältlich.

Die Höhe des Erziehungsgeldes ist nach der Kinderzahl gestaffelt und beträgt für das erste Kind 150 Euro, für das zweite 200 Euro, für das dritte 250 Euro und für das vierte sowie jedes weitere Kind jeweils 300 Euro monatlich. Wird das Kind in einer Kindestageseinrichtung betreut, so sind vom Anspruch bis zu 150 Euro an diese abzutreten. Den 150 Euro übersteigenden Betrag erhalten die Eltern.
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