Meldung
Bildungsministerium informiert: Schließung von Schulen und Kindergärten im Januar.

Das Thüringer Kabinett hat am 5. Januar 2021 eine Verlängerung und Anpassung der derzeit geltenden verschärften Corona-Eindämmungsmaßnahmen beschlossen. Davon sind auch Schulen und Kindergärten in Thüringen betroffen. Dazu erklärt Bildungsminister Helmut Holter: „Weil die Infektionszahlen thüringenweit nach wie vor viel zu hoch sind, müssen auch Schulen und Kindergärten weiter geschlossen bleiben. Das Kabinett hat neue Notbetreuungsregelungen aufgestellt, die wir ab 11. Januar umsetzen werden. Ab 1. Februar wollen wir die Schulen und Kindergärten in der Stufe gelb unseres Stufenplans wiedereröffnen. Ich appelliere an die Thüringerinnen und Thüringer, durch ihr individuelles Verhalten alles dafür zu tun, dass der Lockdown erfolgreich ist. Das sind wir den überlasteten Krankenhäusern sowie der Gesundheit unserer Mitmenschen und unserer eigenen schuldig. Wir sind es aber auch unseren Schülerinnen und Schülern, den Kindergartenkindern sowie dem Personal in den Einrichtungen schuldig. Kinder und Familien, Bildung und Betreuung leiden stark unter dem Lockdown“, so Minister Holter.

„Wir werden auch die Winterferien in den Januar vorverlegen. So gewinnen wir im Februar, wenn die Schulen wieder offen sind, eine Woche Präsenzunterricht und entlasten gleichzeitig im Januar die Familien vom häuslichen Lernen. Es kommt jetzt auf jede Woche mit Präsenzunterricht an. Wir werden die Verschiebung so ausgestalten, dass Familien, die die Ferien bereits verplant haben, nicht übermäßig in Bedrängnis geraten. In diesem Zusammenhang rufe ich insbesondere die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf, bei Urlaubs- und Dienstplanungen flexibel zu sein und in den kommenden Wochen besondere Rücksicht auf Familien mit Kindern zu nehmen. Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen einen großen Beitrag zum Lockdown leisten“, erklärt Minister Holter.

Es sind folgende grundlegenden Festlegungen getroffen worden. Einige davon bedürfen als Bestandteile der nötigen neuen Landesverordnung noch der Befassung des Landtages. Andere setzt das Ministerium im eigenen Wirkungskreis um.

Schließung von Schulen und Kindergärten
Schulen und Kindergärten bleiben bis 31. Januar 2021 geschlossen. Der Präsenzunterricht und der Kindergartenbetrieb beginnen ab dem 1. Februar 2021 im eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe GELB). Die Details des Wiederbeginns werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.
Die Regelungen für den Januar im Einzelnen:

Ziel der Landesregierung ist es, eine erneute Erstattungsmöglichkeit für Hort- und Kindergartengebühren wegen der Schul- und Kindergartenschließungen für Eltern ohne Zugang zur Notbetreuung zu schaffen. Die entsprechenden rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen werden gemeinsam mit dem Landtag erarbeitet.

Notbetreuung
Das Kabinett hat die Regelungen zur Notbetreuung präzisiert, die das Bildungsministerium nun umsetzt:
Zum Nachweis genügt eine Bescheinigung des Arbeitgebers für ein Elternteil. Darüber hinaus muss gegenüber der Einrichtung glaubhaft dargelegt werden, dass andere Personensorgeberechtigte die Betreuung nicht absichern können.

Die Notbetreuung steht darüber hinaus offen, wenn diese zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung erforderlich ist oder die Personensorgeberechtigten glaubhaft darlegen, dass ihnen bei einer betreuungsbedingten Einschränkung der Erwerbstätigkeit die Kündigung oder unzumutbarer Verdienstausfall droht.

Das Formular „Antrag auf Notbetreuung in Kindertagesbetreuungseinrichtungen und Schulen bis zur Klassenstufe 6 mit Arbeitgeberbescheinigung zum Nachweis der Berechtigung für die Notbetreuung“ des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport ist online.

Zum Formular als PDF

FAQ für den Kindergarten-Bereich

FAQ für den Schulbereich

Winterferien/Schulhalbjahresende


Das Bildungsministerium hat thüringenweite Zahlen zur derzeitigen Inanspruchnahme der Notbetreuung in Schulen und Kindergärten erheben lassen. Demnach waren am 4. Januar 2021 thüringenweit 9.400 Schulkinder der Klassen 1 bis 6 und 23.229 Kindergartenkinder in der Notbetreuung (Kindergartenzahlen ohne Landkreis Hildburghausen). Das entspricht einem Anteil von 8,8 Prozent der Schulkinder dieser Klassenstufen und 24,6 Prozent der Kindergartenkinder. Dazu Bildungsminister Helmut Holter. „Von einem Volllaufen der Einrichtungen, wie es von manchen befürchtet worden war, kann angesichts dieser Zahlen nicht gesprochen werden. Die Thüringer Familien haben sich sehr verantwortungsbewusst verhalten und die Notbetreuung in den allermeisten Fällen nur in Anspruch genommen, wenn es gar nicht anders ging. So war es gedacht, und so müssen wir es auch noch weiter bis Ende Januar mit der geänderten Regelung halten.“

Weitere Informationen auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

www.nordhausen.de/news/news_lang.php?ArtNr=28226