Ausschreibungen & Auslegungen

Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungskonzession zur Versorgung mit Mittagessen an Schulen

27.04.2018 - 17.05.2018
Verg.-Nr.: 27/41/2018
1) Name, Anschrift, Telefonnummer des öffentlichen Auftraggebers (Vergabestelle):
Stadtverwaltung Nordhausen
Rechtsamt und Beteiligungen / Vergabestelle (Zimmer 208)
Markt 1
99734 Nordhausen
Tel.: 03631 696-497, Fax: 03631 696-830,
E-Mail: vergabestelle@nordhausen.de
2) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungskonzession
Verdingungsunterlagen können auf www.evergabe-bund.de und auf www.nordhausen.de abgefordert werden.
3) Form der Angebote: ausschließlich schriftlich
Zum Zwecke der Kennzeichnung der Umschläge als Angebote ist für jedes einzelne Los im Anhang ein Adressetikett beigefügt, welches auf dem jeweiligen Angebotsumschlag befestigt/geklebt werden kann. Für jedes Los ist ein gesonderter Umschlag zu verwenden.
4) Art, Umfang und Ort der Leistungserbringung;
weitere Bedingungen der Konzessionsvergabe (zu weiteren Vorgaben insbesondere in den Leistungsbeschreibungen und Eigenerklärungen hinzukommend):
Dienstleistungskonzession zur Versorgung mit Mittagessen in den Staatlichen Grund- und Regelschulen in Trägerschaft der Stadt Nordhausen
Die Stadt Nordhausen vergibt Konzessionen unter Mitwirkung der Schulkonferenzen der Staatlichen Grund- und Regelschulen in Trägerschaft der Stadt Nordhausen zur Versorgung mit warmem Mittagessen.
Gesucht werden Anbieter für die Versorgung der Schüler der Staatlichen Grund- und Regelschulen in Trägerschaft der Stadt Nordhausen mit Mittagessen, bei welchen allein der Konzessionär das Betriebsrisiko trägt.
Ein Vertragsmuster des abzuschließenden Vertrages ist dieser Ausschreibung im Anhang beigefügt.
Die Bewirtschaftung erfolgt im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko des Konzessionärs. Die Abrechnung der Schulverpflegung erfolgt direkt zwischen dem Bewirtschafter und den Eltern. Hierzu werden vom Konzessionär privatrechtliche Verpflegungsverträge mit den Verpflegungsteilnehmern bzw. dessen Erziehungsberechtigten abgeschlossen.
Die Stadt Nordhausen als Träger der Grund- und Regelschulen legt dazu noch folgende Bedingungen für die Konzessionsvergabe fest:
- Menüversorgung je Schul- bzw. Ferientag (Montag bis Freitag) Schülerzahlen und Ausgabezeiten in den Leistungsverzeichnissen
- Einzug des Essengeldes durch den Konzessionsnehmer
- Einhaltung der gesetzlichen Hygienevorschriften
- pünktliche Anlieferung und Ausgabe der noch heiße Portionen entsprechend den schulorganisatorisch bedingten Ausgabezeiten
- Kontrolle der Berechtigung an der Essenteilnahme während der Ausgabe
- Bereitstellung von Geschirr und Besteck in ausreichender Menge und einwandfreiem Zustand
- Reinigung des Geschirrs, der Bestecke, des genutzten Mobiliars im Speiseraum sowie der zur Verfügung gestellten Ausgabeküche
- Rücknahme der Essenreste in einem geschlossenen Wechselbehälter
Es wird dringend empfohlen, dass sich die Bewerber selbst über die in der jeweiligen Schule vorhandenen Räumlichkeiten zur Essenausgabe sowie über die Qualitätsstandards der DGE informieren. Hierzu kann mit den Staatlichen Grund- und Regelschulen in Trägerschaft der Stadt Nordhausen, ein entsprechender Besichtigungstermin vereinbart werden (Kontaktdaten sind in den Leistungsbeschreibungen/Losen vermerkt).
5) Aufteilung in Lose: ja
Los 1 Konzession zur Versorgung mit Mittagessen in
der Staatlichen Grund- und Regelschule „Am Förstemannweg“
Los 2 Konzession zur Versorgung mit Mittagessen in der Staatlichen Grundschule „Bertolt Brecht“
Los 3 Konzession zur Versorgung mit Mittagessen in der Staatlichen Regelschule „G. E. Lessing“
Los 4 Konzession zur Versorgung mit Mittagessen in der Staatlichen Grundschule Niedersalza
Los 5 Konzession zur Versorgung mit Mittagessen in der Staatlichen Grundschule Petersdorf
Los 6 Konzession zur Versorgung mit Mittagessen in der Staatlichen Grund- und Regelschule „Käthe Kollwitz“
Los 7 Konzession zur Versorgung mit Mittagessen in der Staatlichen Grundschule „Albert Kuntz“ Salza
6) Zulassung von Nebenangeboten: nein
7) Ausführungsfrist:
Schuljahr 2018/2019: 01.08.2018 – 31.07.2019 mit Verlängerungsoption um jeweils 1 Schuljahr, längstens für eine Gesamtlaufzeit von 4 Schuljahren
8) Abgabe der Angebote: siehe 1)
9) Frist für den Eingang des Angebotes: 17.05.2018 bis 13:00 Uhr
Hinweis: Bieter- bzw. Bewerberanfragen sind schriftlich (per Fax oder E-Mail ausreichend) bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist, mithin spätestens bis zum 11.05.2018 zu stellen.
Bindefrist: 30.06.2018
10) Verlangte Nachweise:
- Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweis über bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz
- Eigenerklärungen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Muster liegen den Verdingungsunterlagen bei – Anhänge)
- Musterspeiseplan für 8 Wochen
- Referenzen auf dem Gebiet der ausgeschriebenen Leistung
Hinweis zur Eigenerklärung zum Nachweis der Fachkunde/Fachlichen Eignung - insbesondere Einhaltung der Qualität/Qualitätsschwerpunkte (Anhang): In den einzelnen Leistungsbeschreibungen bzw. Losen werden weitere Qualitätskriterien und Qualitätsschwerpunkte sowie Bedingungen für die Konzessionsvergabe gefordert/festgelegt.
Hinweis: Sämtliche verlangte Nachweise/Eignungen usw. sind für jedes Los gesondert zu erbringen.
11) Zuschlagskriterien:
Auswertung Probeessen (Gewichtung 70 %)
Preiskalkulation (Gewichtung 30 %)
(Siehe im Anhang befindliche Bewertungsmatrix)
Die Bewertung des Probeessens erfolgt anhand dieser Bewertungsmatrix durch die Schulkonferenzen der Staatlichen Grund- und Regelschulen in Trägerschaft der Stadt Nordhausen. Den entsprechenden Mitgliedern der Auswahlkommissionen müssen Probeessen zur Verfügung gestellt werden. Terminabsprachen hierzu erfolgen nach Aufforderung durch die Schulkonferenzen.
Die Auswahl der Essenanbieter erfolgt nach Prüfung der Angebote durch die Schulkonferenz der jeweiligen Schule sowie die Schulverwaltung der Stadtverwaltung Nordhausen und die Vergabestelle.


K. Buchmann
Oberbürgermeister
Dokumente
Die Stadt Nordhausen als Träger der Grund- und Regelschulen legt zu dem anliegenden Vertragsmuster hinzukommend folgende Bedingungen für die Konzessionsvergabe fest:
- Menüversorgung je Schul- bzw. Ferientag (Montag bis Freitag) Schülerzahlen und Ausgabezeiten in den Leistungsverzeichnissen
- Einzug des Essengeldes durch den Konzessionsnehmer
- Einhaltung der gesetzlichen Hygienevorschriften
- pünktliche Anlieferung und Ausgabe der noch heißen Portionen entsprechend den schulorganisatorisch bedingten Ausgabezeiten
- Kontrolle der Berechtigung an der Essenteilnahme während der Ausgabe
- Bereitstellung von Geschirr und Besteck in ausreichender Menge und einwandfreiem Zustand
- Reinigung des Geschirrs, der Bestecke, des genutzten Mobiliars im Speiseraum sowie der zur Verfügung gestellten Ausgabeküche
- Rücknahme der Essenreste in einem geschlossenen Wechselbehälter

Verlangte Nachweise:
- Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweis über bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz
- Eigenerklärungen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Muster liegen den Verdingungsunterlagen bei – Anhänge)
Hinweis zur Eigenerklärung zum Nachweis der Fachkunde/Fachlichen Eignung - insbesondere Einhaltung der Qualität/Qualitätsschwerpunkte (Anhang): In den einzelnen Leistungsbeschreibungen bzw. Losen werden weitere Qualitätskriterien und Qualitätsschwerpunkte sowie Bedingungen für die Konzessionsvergabe gefordert/festgelegt.

Verlangte Nachweise:
- Musterspeiseplan für 8 Wochen
- Referenzen auf dem Gebiet der ausgeschriebenen Leistung
- in den einzelnen Leistungsbeschreibungen/Losen über die Eigenerklärung zum Nachweis der Fachkunde/Fachlichen Eignung hinausgehend geforderte/festgelegte Qualitätskriterien und Qualitätsschwerpunkte sowie Bedingungen für die Konzessionsvergabe
Hinweis zur Eigenerklärung zum Nachweis der Fachkunde/Fachlichen Eignung - insbesondere Einhaltung der Qualität/Qualitätsschwerpunkte (Anhang): In den einzelnen Leistungsbeschreibungen bzw. Losen werden weitere Qualitätskriterien und Qualitätsschwerpunkte sowie Bedingungen für die Konzessionsvergabe gefordert/festgelegt.

Hinweis: Sämtliche verlangten Nachweise/Eignungen usw. sind für jedes Los gesondert zu erbringen.

Zurverfügungstellung von Probeessen:
Die Bewertung des Probeessens erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix durch die Schulkonferenzen der Staatlichen Grund- und Regelschulen in Trägerschaft der Stadt Nordhausen. Den entsprechenden Mitgliedern der Auswahlkommissionen müssen Probeessen zur Verfügung gestellt werden. Terminabsprachen hierzu erfolgen nach Aufforderung durch die Schulkonferenzen.
Es wird dringend empfohlen, dass sich die Bewerber selbst über die in der jeweiligen Schule vorhandenen Räumlichkeiten zur Essenausgabe sowie über die Qualitätsstandards der DGE informieren. Hierzu kann mit den Staatlichen Grund- und Regelschulen in Trägerschaft der Stadt Nordhausen, ein entsprechender Besichtigungstermin vereinbart werden (Kontaktdaten sind in den Leistungsbeschreibungen/Losen vermerkt).
Bemerkung
1) Die Verdingungsunterlagen können auf www.evergabe-bund.de und auf www.nordhausen.de abgefordert werden.
Bei Abforderung der Vergabeunterlagen auf www.nordhausen.de bitten wir um kurze telefonische Rückmeldung (bei Frau Marx; Tel.: 0 36 31 / 696-497), damit vor allem bei eventuellen Bieteranfragen sämtliche Bieter durch die Vergabestelle entsprechend informiert werden können.
2) Form der Angebote: Die Angebote sind AUSSCHLIESSLICH SCHRIFTLICH zu richten an: Stadtverwaltung Nordhausen, Rechtsamt und Beteiligungen / Vergabestelle, Markt 1, 99734 Nordhausen.
Zum Zwecke der Kennzeichnung der Umschläge als Angebote ist für jedes einzelne Los im Anhang ein Adressetikett beigefügt, welche auf den jeweiligen Angebotsumschlägen befestigt/geklebt werden können.
3) Es wird dringend empfohlen, dass sich die Bewerber selbst über die in der jeweiligen Schule vorhandenen Räumlichkeiten zur Essenausgabe sowie über die Qualitätsstandards der DGE informieren. Hierzu kann mit den Staatlichen Grund- und Regelschulen in Trägerschaft der Stadt Nordhausen, ein entsprechender Besichtigungstermin vereinbart werden (Kontaktdaten sind in den Leistungsbeschreibungen/Losen vermerkt).
4) Unterlagen zur Abgabe der einzelnen Angebote: Im Anhang sind die Unterlagen für die Abgabe der Angebote für jedes einzelne Los beigefügt, bei welchen der Preis vom Bieter entsprechend einzutragen ist.
5) Hinweis: Bieter- bzw. Bewerberanfragen sind schriftlich (per Fax oder E-Mail ausreichend) bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist, mithin spätestens bis zum 11.05.2018 zu stellen.
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