Ausschreibungen & Auslegungen

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Regionalplan Nordthüringen

05.09.2018 - 11.11.2018
Der Entwurf des Regionalplanes einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht sowie weitere zweckdienlicher Unterlagen werden gemäß § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 ThürLPIG bei den zur Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften öffentlich ausgelegt. Diese Gebietskörperschaften sind gemäß § 13 Abs. 3 ThürLPIG die Landkreise Eichsfeld, Kyffhäuserkreis, Nordhausen und Unstrut-Hainich-Kreis sowie die Städte Artern, Bad Langensalza, Heilbad Heiligenstadt, Leinefelde-Worbis, Mühlhausen, Nordhausen und Sondershausen.

Zu den weiteren zweckdienlichen Unterlagen, die mit ausgelegt werden, gehören:
- Ermittlung von Präferenzräumen für die Windenergienutzung in Thüringen im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 10.02.2015,/
- Ermittlung von Präferenzräumen für die Windenergienutzung in Thüringen – Ergänzungsstudie - im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 09.10.2015,
- Erlass zur Planung von Vorranggebieten „Windenergie“, die zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben (Windenergieerlass) vom 21.06.2016,
- Windpotenzialstudie für die vier Regionalen Planungsgemeinschaften in Thüringen vom 05.12.2016,
- Empfehlungen zur Berücksichtigung des Vogelschutzes bei der Abgrenzung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung; Fachbeitrag der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, erstellt durch die Vogelschutzwarte Seebach im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 13.08.2015,
- Zuarbeit des Thüringer Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie: Liste der Kulturdenkmale mit erhöhter Raumwirkung vom 13.07.2015,
- Prüfblätter zu Vorranggebieten Windenergie,
- Einzelkarten zum Kriterienkatalog Windenergie,
- Gesamtkarte der harten und weichen Tabuzonen Windenergie,
- Landwirtschaftlicher Fachbeitrag Nordthüringen für die Fortschreibung des Regionalplanes Nordthüringen von der Arbeitsgemeinschaft Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 460, Landwirtschaftsämter Bad Frankenhausen und Leinefelde-Worbis sowie Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft vom Juni 2015,
- Rohstoffsicherungskonzeption für die Änderung des Regionalplanes Nordthüringen der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie vom 08.04.2016,
- Untersuchung zur Rohstoffsicherung der Rohstoffart Gips/Anhydrit in Nordthüringen im Auftrag der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen vom 15.12.2017,
- Prüfblätter zu Vorranggebieten Rohstoffgewinnung / Vorsorgende Rohstoffsicherung,
- Einzelkarten zum Kriterienkatalog Rohstoffe,
- Gesamtkarte der Ausschluss- und Restriktionskriterien Rohstoffe,
- Daten aus der Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes, Referat 410 (obere Naturschutzbehörde) vom 30.06.2015,
- Karte Schutzgüter Umweltbericht,
- Fachgutachten Klimabewertung als Fachbeitrag „Klimaökologische Ausgleichsleistung“ für die Regionalplanung Thüringens, erstellt vom Institut für Klima- und Energiekonzepte im Auftrag der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Klimaagentur, November 2016,
- Waldfunktionskartierung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 16.03.2017.

Der Entwurf des Regionalplanes Nordthüringen mit seiner Begründung, dem Umweltbericht und den vorstehend genannten, weiteren nach Einschätzung der Regionalen Planungsgemeinschaft zweckdienlichen Unterlagen liegen

vom 3. September 2018 bis einschließlich 8. November 2018

in der Stadtverwaltung Nordhausen, Amt für Stadtentwicklung, Stadthaus, 2. OG, Raum 208, Markt 1, 99734 Nordhausen
Montag und Dienstag: 08.30 – 15.30 Uhr
Mittwoch: 08.30 – 15.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 – 18.00 Uhr
Freitag: 08.30 – 12.00 Uhr

zur Einsichtnahme durch jedermann während der angegebenen Öffnungszeiten aus.

Stellungnahmen zum Entwurf des Regionalplanes Nordthüringen können innerhalb der Auslegungsfrist bei der Regionalen Planungsstelle Nordthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Am Petersenschacht 3, 99706 Sondershausen schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen können auch per E-Mail an die elektronische Postadresse: regionalplanung-nord@tlvwa.thueringen.de übermittelt werden.

Der Entwurf des Regionalplanes Nordthüringen und die oben genannten weiteren zweckdienlichen Unterlagen werden während des Auslegungszeitraums zusätzlich auch in das Internet eingestellt unter: www.regionalplanung.thueringen.de. Es wird gemäß § 3 Abs. 5 Satz 1 ThürLPIG ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Regionalplan Nordthüringen unberücksichtigt bleiben können, sofern die für die Aufstellung des Regionalplanes zuständige Stelle ihren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen oder ihr Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Regionalplanes nicht von Bedeutung ist. Ferner wird gemäß § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der Frist alle Stellungnahmen ausgeschlossen sind, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen.
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