Ausschreibungen & Auslegungen

Bebauungsplan Nr. 103A „1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 103 - Darrweg-Nord" der Stadt Nordhausen

26.09.2018 - 15.11.2018
Übersichtsplan (Foto: Stadt Nordhausen)Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 31.01.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103A „1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 103 - Darrweg-Nord" der Stadt Nordhausen (BP Nr. 103A) beschlossen (BV/0895/2017). Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.

Der festgesetzte räumliche Geltungsbereich befindet sich in der Kernstadt Nordhausen und umfasst die im Bebauungsplan Nr. 103 „Darrweg – Nord“ der Stadt Nordhausen als Straßenverkehrs-fläche festgesetzten Teile des ehemaligen Gutsweges (einschließlich Randbereichen) zwischen Darrweg und dem Kleingartenverein „TINO“ e.V. Im Zuge der Erarbeitung des Planentwurfs zum BP Nr. 103A ergab es sich, dass eine Teilfläche des ursprünglich festgesetzten Geltungsbereiches für die weitere Planung nicht erforderlich ist. Der neue Geltungsbereich wurde entsprechend um diese Fläche reduziert.
Der genaue Geltungsbereich ist aus der
mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.

Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103A „1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 103 - Darrweg-Nord" der Stadt Nordhausen soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, Umweltbericht nach § 2a BauGB, Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB soll gemäß § 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen werden.

Wesentliches Ziel der Planung: Anlass der eingeleiteten 1. Änderung des Bebauungsplanes sind die Erweiterungsabsichten der Fa. HS-C. Hempelmann Haustechnik KG, welche seit Jahren als Großhändler für Sanitäreinrichtungen über einen Betriebsstandort in Nordhausen verfügt. Die Firma plant auf den Flächen östlich der Straße „Hinter der Alten Mühle“ die Errichtung eines neuen Logistikzentrums als Erweiterung des Betriebsstandortes. Dabei ist eine effektive Ausnutzung der neuen Betriebsgrundstücke auf der Grundlage der Festsetzungen des derzeitig rechtsverbindlichen Bebauungsplanes nicht möglich, da ein Teil der Flächen als Straßenverkehrsflächen festgesetzt sind und diese das Baugrundstück zerteilen. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes 103 sollen durch die Herstellung zusammenhängender Flächenzuschnitte die Voraussetzungen für die Betriebserweiterung der Firma geschaffen werden, ohne dabei grundlegend in das Gesamtkonzept des Bebauungsplanes einzugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 05.09.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 103A „1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 103 - Darrweg-Nord" gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen (BV/0958/2018).

Der Entwurf des BP Nr. 103A, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen und der Begründung einschließlich aller Anlagen liegen gemäß § 3 (2) BauGB zur Einsichtnahme für jedermann aus:

vom 08.10.2018 bis einschließlich 14.11.2018

im Flur des Amtes für Stadtentwicklung, 99734 Nordhausen, Markt 1, Stadthaus, 2. OG, während der Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.

Hinweise:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird ggf. in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden bzw. können diese in weiteren Verfahrensschritten Bestandteil einer öffentlichen Auslegung werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Nordhausen unberücksichtigt bleiben können.
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