Ausschreibungen & Auslegungen
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 Steuerung des Einzelhandels der Stadt Nordhausen
19.06.2019 - 03.07.2019
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 die Aufstellung des gesamtstädtischen strategischen Bebauungsplanes Nr. 115 Steuerung des Einzelhandels der Stadt Nordhausen (BP Nr. 115) beschlossen (BV/1292/2019). Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.
Der festgesetzte räumliche Geltungsbereich des gesamtstädtischen strategischen Bebauungsplanes erstreckt sich innerhalb der zeichnerischen Abgrenzung nur auf Grundstücke und Flächen, die sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Sinne des § 34 BauGB oder innerhalb eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes gemäß § 30 BauGB befinden. Der Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.
Wesentliches Ziel der Planung:
Das als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EZK; BV/1291/2019 vom 27.03.2019) für die Stadt Nordhausen bildet die Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 115. Eine Umsetzung der Ziele und Handlungsempfehlungen des EZK kann nur durch eine verbindliche Bauleitplanung gesichert werden. Der gesamtstädtische strategische Bebauungsplan Nr. 115 Steuerung des Einzelhandels der Stadt Nordhausen ermöglicht die Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche, die Steuerung der Ansiedlung von Einzelhandelsvorhaben und begrenzt die zentrenschädliche Ausweitung des Einzelhandels.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt im weiteren Bauleitplanverfahren.
Nordhausen, den 10.04.2019
gez. Kai Buchmann
Oberbürgermeister
Kontakt:
Stadtverwaltung Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
Markt 1
99734 Nordhausen
Telefon: +49 3631 696-465
Telefax: +49 3631 696-87465
e-Mail: bauleitplanung@nordhausen.de
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