Ausschreibungen & Auslegungen

Bebauungsplanes Nr. 79A "Am Felsenkeller - 1. Änderung" (OT Steigerthal) der Stadt Nordhausen

19.06.2019 - 01.08.2019
Übersichtsplan (Foto: Stadt Nordhausen)

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79A "Am Felsenkeller - 1. Änderung" (OT Steigerthal) der Stadt Nordhausen (BP Nr. 79A) beschlossen (BV/1297/2019). Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.

Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79A "Am Felsenkeller - 1. Änderung" (OT Steigerthal) der Stadt Nordhausen soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, Umweltbericht nach § 2a BauGB, Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB wird gemäß § 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen.

Der festgesetzte räumliche Geltungsbereich erstreckt sich über eine Fläche von 0,8 ha und befindet sich nordwestlich der Kreuzung der Straßen „Schieferliethen“ und „Unter dem Schellenberg“ im Ortsteil Steigerthal. Dieser ist deckungsgleich mit dem Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 79 – „Am Felsenkeller" der Stadt Nordhausen (OT Steigerthal). Der genaue Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.

Wesentliches Ziel der Planung:
Im Jahre 2001 wurde der Bebauungsplan Nr. 79 „Am Felsenkeller“ im Ortsteil Steigerthal durch die Stadt Nordhausen aufgestellt und zur Rechtskraft geführt. Ziel war es, die Flächen des Plangebietes in einer Größe von ca. 0,8 ha für eine Wohnnutzung planungsrechtlich vorzubereiten und zu entwickeln. Eine Umsetzung des Planungsziels, der Errichtung von Wohnhäusern mit bis zu maximal 2 Wohnungen, ist trotz mehrfacher Entwicklungsversuche bis heute nicht erfolgt.
Der Vorhabenträger hat sich deshalb entschlossen, auf den Grundstücken barrierefreie Mietwohnungen mit Gemeinschaftsbereichen in Form einer maximal 3-seitig geschlossenen Quartierrandbebauung zu errichten. Diesen Plänen stehen im Wesentlichen zwei Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 79 entgegen. Um die aktuell geplante bauliche Entwicklung auf den o.g. Flächen zu ermöglichen, ist zum einen die Überplanung einer festgesetzten und bisher nicht realisierten Straßenverkehrsfläche als Wohnbaufläche (Allgemeines Wohngebiet) notwendig. Darüber hinaus bedarf es der Änderung der, ursprünglich festgesetzten offenen Bauweise. Es ist nicht mehr geplant, hier Einzel oder Doppelhäuser zu errichten. Die Änderung soll eine mehrseitig geschlossene Quartierrandbebauung ermöglichen.

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 08.05.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79A "Am Felsenkeller - 1. Änderung" (OT Steigerthal) gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen (BV/1353/2019).

Der Entwurf des BP Nr. 79A, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen und der Begründung einschließlich aller Anlagen liegen gemäß § 3 (2) BauGB zur Einsichtnahme für jedermann aus:


vom 27.06.2019 bis einschließlich 31.07.2018

im Flur des Amtes für Stadtentwicklung, 99734 Nordhausen, Markt 1, Stadthaus, 2. OG, während der Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.

Nordhausen, den 11.06.2019

gez. Kai Buchmann
Oberbürgermeister


Hinweise
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird ggf. in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden bzw. können diese in weiteren Verfahrensschritten Bestandteil einer öffentlichen Auslegung werden.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO sowie § 16 (1) ThürDSG. In Umsetzung der Informationspflichten der EU- Datenschutzgrundverordnung finden sich die weiterführenden Datenschutzinformationen hier als Anlage und auch in den ausliegenden Verfahrensunterlagen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Nordhausen unberücksichtigt bleiben können.



Kontakt:
Stadtverwaltung Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
Markt 1
99734 Nordhausen

Telefon: +49 3631 696-465
Telefax: +49 3631 696-87465

e-Mail: bauleitplanung@nordhausen.de zur Übersicht
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