Ausschreibungen & Auslegungen

Bewerbung zum Rolandsfest 2020

19.12.2019 - 05.03.2020
Durchführung des 52. Rolandsfestes der Stadt Nordhausen als öffentliche Einrichtung
Die Stadt Nordhausen beabsichtigt vom 12. bis zum 14. Juni 2020 das diesjährige Rolandsfest als öffentliche Einrichtung durchzuführen.


Das Rolandsfest wird sich auf folgende Örtlichkeiten erstrecken:
  • Platz vor Käthe-Kollwitz-Straße 15 (Theaterplatz), Platz zwischen den Grundstücken Markt 1 und Markt 15 (Rathausplatz), Kranichstraße von Kreisel Pferdemarkt bis Kreisel Kornmarkt, Kornmarkt, Töpferstraße von Kreisel Kornmarkt bis Einmündung Käthe-Kollwitz-Straße, Parkplatz am Petersberg, Rautenstraße, Petersberg und Gehegeplatz.


An den voran genannten Örtlichkeiten stehen maximal ca. 70 Standplätze zur Verfügung.

Folgende Kategorien und Sortimente sollen mit nachstehenden Obergrenzen in Prozent auf dem Rolandsfest vertreten sein:
  • Schausteller mit Fahrgeschäften 6 %
  • Bierstände und sonstige Stände mit alkoholischem Angebot 7 %
  • Sonstige Getränkestände 10 %
  • Imbissstände mit Verkauf von Alkoholfreien Getränken 30 %
  • Stände mit allgemeinen Wirtschaftsgütern 47 %


In Bezug auf die Gestaltung der Marktstände wird auf § 9 der Nordhäuser Marktsatzung verwiesen. Die Regeln für die Teilnahme am 52. Rolandsfest können aus der § 8 der Nordhäuser Marktsatzung entnommen werden. Die Vergabe erfolgt nach den im § 7 erwähnten Vergaberichtlinien.
Diese beinhalten:
a. Zuverlässigkeit des Bewerbers
b. Attraktivität des Standes bezüglich des Warenangebotes
c. Attraktivität des Standes bezüglich äußerem Erscheinungsbild
d. Erfahrung des Bewerbers
e. Regionale Ansässigkeit des Bewerbers

Die Nordhäuser Marktsatzung und die privatrechtliche Entgeltordnung können unter www.nordhausen.de unter der Rubrik Ortsrecht eingesehen werde.

Bewerbungen für eine Teilnahme am diesjährigen Rolandsfests sind ab dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder elektronisch bis zum 5. März 2020 entweder über die einheitlich Stelle (www.einheitlich-stelle.thueringen.de) oder bei der Stadtverwaltung Nordhausen möglich. Entscheidend ist der E-Mail-Eingang bzw. Posteingang.

gez. Kai Buchmann, Oberbürgermeister
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