Ausschreibungen & Auslegungen

Bebauungspläne Nr. 115-1 und 115-2 „Steuerung des Einzelhandels“ der Stadt Nordhausen

18.02.2020 - 18.04.2020

Auf Grund der aktuellen Situation um die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) und den daraus resultierenden Maßnahmen zu dessen Eindämmung erfolgte ab Dienstag, den 17. März 2020, die Schließung der Stadtverwaltung Nordhausen für die Öffentlichkeit.

Auf diesem Wege soll darauf hingewiesen werden, dass die Einsichtnahme der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ausliegenden Unterlagen des o.g. Bebauungsplanes im Flur des Amtes für Stadtentwicklung, 99734 Nordhausen, Markt 1, Stadthaus, 2. OG (Zugang über Markt 1) innerhalb der u.g. Öffnungszeiten auch weiterhin möglich ist. Voraussetzung hierfür ist eine telefonische Terminvereinbarung. Die Vergabe von kurzfristigen Terminen erfolgt unter den folgenden Ruf-nummern: 03631 / 696-465 bzw. 696-357.

Die Auslegungsunterlagen stehen auch weiterhin unter der u.g. Internetadresse zur Einsichtnahme bereit. Stellungnahmen sind bevorzugt in schriftlicher Form zu über-mitteln, können jedoch auch mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Schließung der Verwaltung und dieser Bekanntmachung wird die Auslegungszeit zum Vorentwurf des o.g. Bebauungsplanes bis einschließlich 17.04.2020 verlängert.


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Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 "Steuerung des Einzelhandels" der Stadt Nordhausen (BP Nr. 115) beschlossen (BV/1292/2019). Im Rahmen der Erarbeitung des Vorentwurfs zeigte sich, dass es aus Gründen der Übersichtlichkeit und Verfahrensbeschleunigung sinnvoll ist, hierfür zwei Bebauungspläne aufzustellen, B-Plan Nr. 115-1 und B-Plan Nr. 115-2.

Die festgesetzten räumlichen Geltungsbereiche dieser B-Pläne grenzen sich wie folgt ab. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 115-1 „Steuerung des Einzelhandels“ erfasst bebaute Flächen im Stadtgebiet, für die bislang kein Bebauungsplan existiert (unbeplanter Innenbereich) und zwar weitgehend im Gebiet der Kernstadt Nordhausens einschließlich der Ortsteile Hesserode, Leimbach, Bielen und Sundhausen. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 115-2 umfasst hingegen einzelne rechtsverbindliche Bebauungspläne, deren Festsetzungen zum Einzelhandel aus heutiger Sicht nicht ausreichen, um die Ziele der Einzelhandelssteuerung umzusetzen. Die Geltungsbereiche sind aus den mitveröffentlichten Planskizzen ersichtlich und im Detail in den Planvorentwürfen einsehbar.

Wesentliches Ziel der Planung:
Das als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossene Ein-zelhandels- und Zentrenkonzept (EZK; BV/1291/2019 vom 27.03.2019) für die Stadt Nordhausen bildet die Grundlage für die aufzustellenden Bebauungspläne Nr. 115-1 und 115-2. Eine Umsetzung der Ziele und Handlungsempfehlungen des EZK kann nur durch eine verbindliche Bauleitplanung gesichert werden. Die gesamtstädtischen strategischen Bebauungspläne 115-1 und 115-2 „Steuerung des Einzelhandels“ der Stadt Nordhausen ermöglichen die Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche, die Steuerung der Ansiedlung von Einzelhandelsvorhaben und begrenzt die zentrenschädliche Ausweitung des Einzelhandels.

Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zurzeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen (RP-NT 2012), wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nordhausen.
Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Nordhausen zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des o.g. Planverfahrens vorgesehen werden: Offenlandbiotopkartierung, Umweltbericht sowie die Einholung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Fachbehörden.

Gemäß § 3 (1) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig öffentlich zu unterrichten. Ziel ist es der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu werden die Vorentwürfe der B-Pläne Nr. 115-1 und 115-2 sowie ihre Begründung öffentlich ausgelegt in der Zeit:

vom 27.02.2020 bis einschließlich 17.04.2020

im Flur des Amtes für Stadtentwicklung, 99734 Nordhausen, Markt 1, Stadthaus, 2. OG, während der Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr


Fachliche und inhaltliche Erörterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführende öffentliche Auslegung der o.a. Planunterlagen mit Begründung der Stadt Nordhausen ist hiervon nicht betroffen. Ort und Zeitpunkt dieser Auslegung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Nordhausen, den 13.02.2020 / 26.03.2020

gez. Kai Buchmann
Oberbürgermeister


Hinweise
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird ggf. in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden bzw. können diese in weiteren Verfahrensschritten Bestandteil einer öffentlichen Auslegung werden.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO sowie § 16 (1) ThürDSG. In Umsetzung der Informationspflichten der EU- Datenschutzgrundverordnung finden sich die weiterführenden Datenschutzinformationen hier als Anlage und auch in den ausliegenden Verfahrensunterlagen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Nordhausen unberücksichtigt bleiben können.



Kontakt:
Stadtverwaltung Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
Markt 1
99734 Nordhausen

Telefon: +49 3631 696-465
Telefax: +49 3631 696-87465

e-Mail: bauleitplanung@nordhausen.de zur Übersicht
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