Ausschreibungen & Auslegungen

Bebauungsplan Nr. 109 „Darrweg / Helmestraße“ der Stadt Nordhausen

18.02.2020 - 18.04.2020
Übersichtsplan (Foto: Stadt Nordhausen)

Auf Grund der aktuellen Situation um die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) und den daraus resultierenden Maßnahmen zu dessen Eindämmung erfolgte ab Dienstag, den 17. März 2020, die Schließung der Stadtverwaltung Nordhausen für die Öffentlichkeit.

Auf diesem Wege soll darauf hingewiesen werden, dass die Einsichtnahme der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ausliegenden Unterlagen des o.g. Bebauungsplanes im Flur des Amtes für Stadtentwicklung, 99734 Nordhausen, Markt 1, Stadthaus, 2. OG (Zugang über Markt 1) innerhalb der u.g. Öffnungszeiten auch weiterhin möglich ist. Voraussetzung hierfür ist eine telefonische Terminvereinbarung. Die Vergabe von kurzfristigen Terminen erfolgt unter den folgenden Ruf-nummern: 03631 / 696-465 bzw. 696-357.

Die Auslegungsunterlagen stehen auch weiterhin unter der u.g. Internetadresse zur Einsichtnahme bereit. Stellungnahmen sind bevorzugt in schriftlicher Form zu über-mitteln, können jedoch auch mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Schließung der Verwaltung und dieser Bekanntmachung wird die Auslegungszeit zum Vorentwurf des o.g. Bebauungsplanes bis einschließlich 17.04.2020 verlängert.


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Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 06.04.2016 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Darrweg / Helmestraße“ der Stadt Nordhausen gefasst (BV/0423/2016). Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.

Der festgesetzte räumliche Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 5,2 ha und umfasst die Flächen südlich des Darrwegs, westlich der Helmestraße / B4, nördlich des Industriewegs und westlich der angrenzenden Gewerbegebietsflächen. Der Geltungsbereich ist aus dem mitveröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich.

Wesentliches Ziel der Planung:
Die Einkaufsmärkte an diesem Standort wurden Anfang bis Mitte der 90er Jahre errichtet und in Betrieb genommen. Eine erste Baugenehmigung datiert vom Juli 1992. Es gab seitdem zwar Eigentumswechsel bzw. -veränderungen; seit Ende der 90er Jahre fanden jedoch keine grundlegenden Erweiterungen oder Veränderungen an den derzeit baulich vorhandenen Nutzungen statt. Die Anfang der 90er Jahre erteilten Baugenehmigungen stehen jedoch mit einigen Festsetzungen des im Jahr 2003 letztendlich abgeschlossenen Bebauungsplanverfahrens nicht in Übereinstimmung. Die Aufstellung des o.a. Bauleitplanes ist erforderlich, um die bislang erteilten Einzelgenehmigungen auf eine saubere planungsrechtliche Grundlage zu stellen, die Vorgaben des im März 2019 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Nordhausen entsprechend zu berücksichtigen und im Ergebnis Planungssicherheit für die weitere Nutzung dieses Einkaufsstandortes zu schaffen.

Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zurzeit verfügbar: Regionaler Raumordnungsplan Nordthüringen (RP-NT 2012), wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nordhausen, Entwurf Umweltbericht.

Der Vorentwurf des o.a. Bebauungsplanes und die Begründung werden an nachfolgender Stelle innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme für jedermann gemäß § 3 (1) BauGB öffentlich ausgelegt:

vom 27.02.2020 bis einschließlich 17.04.2020

im Flur des Amtes für Stadtentwicklung, 99734 Nordhausen, Markt 1, Stadthaus, 2. OG, während der Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr


Fachliche und inhaltliche Erörterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführende öffentliche Auslegung der o.a. Planunterlagen mit Begründung der Stadt Nordhausen ist hiervon nicht betroffen. Ort und Zeitpunkt dieser Auslegung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Nordhausen, den 12.02.2020 / 26.03.2020

gez. Kai Buchmann
Oberbürgermeister


Hinweise
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird ggf. in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden bzw. können diese in weiteren Verfahrensschritten Bestandteil einer öffentlichen Auslegung werden.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO sowie § 16 (1) ThürDSG. In Umsetzung der Informationspflichten der EU- Datenschutzgrundverordnung finden sich die weiterführenden Datenschutzinformationen hier als Anlage und auch in den ausliegenden Verfahrensunterlagen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Nordhausen unberücksichtigt bleiben können.



Kontakt:
Stadtverwaltung Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
Markt 1
99734 Nordhausen

Telefon: +49 3631 696-465
Telefax: +49 3631 696-87465

e-Mail: bauleitplanung@nordhausen.de
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