Ausschreibungen & Auslegungen
Nordhäuser Weihnachtsmarkt 2020 - Standplatz
24.02.2020 - 31.05.2020
Die Stadt Nordhausen beabsichtigt vom 27. November bis zum 21. Dezember 2020 den Weihnachtsmarkt erneut als öffentliche Einrichtung durchzuführen.
Es stehen maximal ca. 14 Standplätze zur Verfügung. Folgende Kategorien und Sortimente sollen mit nachstehenden Obergrenzen auf dem Weihnachts-
markt vertreten sein:
1. Stände mit weihnachtstypischem Sortiment (24%)
2. Glühweinstände und sonstige Stände mit alkoholischem Angebot (21%)
3. Süß- und Backwaren (21%)
4. Imbissstände mit Verkauf von alkoholfreien Getränken (28%)
5. Schausteller und Fahrgeschäfte (6%)
In Bezug auf die Gestaltung der Marktstände wird auf § 9 der Nordhäuser Marktsatzung verwiesen. Die Regeln für die Teilnahme am Nordhäuser Weihnachtsmarkt können aus § 8 der Nordhäuser Marktsatzung entnommen werden. Die Vergabe erfolgt nach den im § 7 erwähnten Vergaberichtlinien. Diese beinhalten:
1. Zuverlässigkeit des Bewerbers
2. Attraktivität des Standes bezüglich des Warenangebotes
3. Attraktivität des Standes bezüglich äußerem Erscheinungsbild
4. Erfahrung des Bewerbers
5. Regionale Ansässigkeit des Bewerbers
Die Nordhäuser Marktsatzung und die privatrechtliche Entgeltordnung können unter www.nordhausen.de unter der Rubrik Ortsrecht eingesehen werden.
Bewerbungen für eine Teilnahme am diesjährigen Weihnachtsmarkt sind ab dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder elektronisch
bis zum 31.05.2020 entweder über die einheitliche Stelle (www.einheitliche-stelle.thueringen.de) oder bei der Stadtverwaltung Nordhausen möglich.
Entscheidend sind der E-Mail-Eingang bzw. der Posteingang.
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