Ausschreibungen & Auslegungen

Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nordhausen - 4. Änderung (Zur Schönen Aussicht)

20.01.2021 - 04.03.2021
Übersichtsplan (Foto: Stadt Nordhausen)

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 16.12.2020 die Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nordhausen - 4. Änderung (Zur Schönen Aussicht) beschlossen (BV/0507/2020).

Der festgesetzte räumliche Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,1 ha und umfasst die Flächen des bestehenden Lebensmitteldiscounters ALDI und der Ausflugsgaststätte „Zur Schönen Aussicht“ in Nordhausen Nord an der Stolberger Straße. Der Geltungsbereich ist deckungsgleich mit dem Bebauungsplan Nr. 108 „Zur Schönen Aussicht“ der Stadt Nordhausen und ist aus dem mitveröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich.

Wesentliches Ziel der Planung:
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 „Zur Schönen Aussicht“ (BP Nr. 108) gemäß § 8 (2) BauGB zu schaffen. Da dieser gemäß § 8 (2) BauGB aktuell nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, ist die Änderung des FNP im Parallelverfahren erforderlich. Der Bebauungsplan Nr. 108 bezweckt grundsätzlich die Anpassung des Nahversorgungsangebotes in Nordhausen-Nord an die aktuellen Entwicklungen und somit den Standort langfristig zu sichern.

In seiner Sitzung am 16.12.2020 hat der Stadtrat der Stadt Nordhausen den Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Nordhausen - 4. Änderung (Zur Schönen Aussicht) gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (BV/0507/2020). Der Entwurf zu den o.g. Planungsunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Darstellungen, der Begründung einschließlich aller Anlagen und dem Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 (2) BauGB zur Einsichtnahme für jedermann aus:

vom 28.01.2021 bis einschließlich 03.03.2021

im Flur des Amtes für Stadtentwicklung, 99734 Nordhausen, Markt 1, Stadthaus, 2. OG, während der Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr


Während der Zeit der Öffentlichkeitsbeteiligung stehen die Planunterlagen ebenfalls hier zum Download bereit.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache möglich.

Auf Grund der aktuellen Situation um die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) und den daraus resultierenden Maßnahmen zu dessen Eindämmung ist die Einsichtnahme in die ausliegenden Unterlagen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vergabe von kurzfristigen Terminen erfolgt unter den folgenden Rufnummern: 03631/ 696-465 bzw. 696-357.

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Regelverfahren, verzichtet jedoch auf die Verfahrensschritte der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. Die Öffentlichkeit und die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden bereits im Zeitraum vom 4. Juni bis einschließlich 15. Juli 2020 im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 108 „Zur Schönen Aussicht“ der Stadt Nordhausen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Die hieraus hervorgegangenen umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen sind entsprechend Bestandteil des Verfahrens zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind (teilweise in der Form von Fachgutachten) verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus: Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch und seine Gesundheit, Klima / Luft, Landschaft, Kultur-/ Sachgüter, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche sowie die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Eingriffsausgleich, Artenschutz, Immissionen, Altlasten, Bodenschutz, Abfall, Beleuchtung, ÖPNV, Geologie, Hydrologie, Trink- und Löschwasser, Schmutzwasser, Niederschlagswasser und Barrierefreiheit.

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Nordhausen zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Stellungnahmen der Fachbehörden.

Nordhausen, den 13.01.2021

gez. Kai Buchmann
Oberbürgermeister


Hinweise
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird ggf. in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden bzw. können diese in weiteren Verfahrensschritten Bestandteil einer öffentlichen Auslegung werden.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO sowie § 16 (1) ThürDSG. In Umsetzung der Informationspflichten der EU- Datenschutzgrundverordnung finden sich die weiterführenden Datenschutzinformationen hier als Anlage und auch in den ausliegenden Verfahrensunterlagen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Nordhausen unberücksichtigt bleiben können.


Kontakt:
Stadtverwaltung Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
Markt 1
99734 Nordhausen

Telefon: +49 3631 696-465
Telefax: +49 3631 696-87465

e-Mail: bauleitplanung@nordhausen.de

Dokumente
zur Übersicht
Wir verwenden Cookies um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren und geben hierzu Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website an Partner weiter. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Impressum und der Datenschutzerklärung.