Ausschreibungen & Auslegungen

Bebauungsplan Nr. 116 „Sonderstandort Einzelhandel Hallesche Straße - Roßmannsbach“

08.04.2021 - 20.05.2021
Übersichtsplan (Foto: Stadt Nordhausen)

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 01.07.2020 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 116 „Sonderstandort Einzelhandel Hallesche Straße - Roßmannsbach“ der Stadt Nordhausen gefasst (BV/0362/2020). Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.

Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 116 „Sonderstandort Einzelhandel Hallesche Straße - Roßmannsbach“ der Stadt Nordhausen soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, Umweltbericht nach § 2a BauGB, Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umwelt-bezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB.

Der festgesetzte räumliche Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 3,8 ha und befindet sich zwischen der Halleschen Straße im Norden, dem Gelände des Stadtentwässerungsbetriebes (Kläranlage) im Südwesten und dem Roßmannsbach im Osten. Dabei umfasst der Geltungsbereich die Flächen des rechtsverbindlichen Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 4 „Bei der Untersten Ölmühle“ der Stadt Nordhausen (VEP Nr. 4). Der Geltungsbereich ist aus dem mitveröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich.


Wesentliches Ziel der Planung:
Der Vorhabenträger beabsichtigt die Erweiterung und Modernisierung des bestehenden SB-Möbelmarktes „MöbelBoss“ am Standort Hallesche Straße 143. Der für das Vorhabengebiet rechtsverbindliche Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 4 trat am 17.6.1993 in Kraft. Die baulichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte, sowohl auf dem Vorhabengrundstück als auch auf den weiteren Flächen des Plangebietes, entsprechen jedoch in Teilen nicht mehr den ursprünglichen Festsetzungen des VEP Nr. 4. Auch die geplante Erweiterung des Möbelmarktes ist nicht mit den bestehenden Festsetzungen des VEP vereinbar. Um aus bauplanungsrechtlicher Sicht eine rechtssichere Grundlage für das geplante Vorhaben zu schaffen und somit eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Sinne des Baugesetzbuches zu ermöglichen, ist die Änderung des o.g. VEP Nr. 4 durch die Aufstellung des BP Nr. 116 erforderlich.

Die Öffentlichkeit erhält Gelegenheit, sich gemäß § 3 (1) BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren, diese zu erörtern und sich dazu zu äußern. Dazu wird der Vorentwurf des o.a. Bebauungsplanes und die Begründung an nachfolgender Stelle innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt:

von 16.04.2021 bis einschließlich 19.05.2021

im Flur des Amtes für Stadtentwicklung, 99734 Nordhausen, Markt 1, Stadthaus, 2. OG, während der Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr


Fachliche und inhaltliche Erörterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist vorgebracht werden.

Auf Grund der aktuellen Situation um die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) und den daraus resultierenden Maßnahmen zu dessen Eindämmung ist die Einsichtnahme in die ausliegenden Unterlagen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vergabe von kurzfristigen Terminen erfolgt unter den folgenden Rufnummern: 03631 / 696-465 bzw. 696-357.

Die gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführende öffentliche Auslegung der o.a. Planunterlagen mit Begründung der Stadt Nordhausen ist hiervon nicht betroffen. Ort und Zeitpunkt dieser Auslegung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Nordhausen, den 29.03.2021

gez. Kai Buchmann
Oberbürgermeister


Hinweise
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird ggf. in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden bzw. können diese in weiteren Verfahrensschritten Bestandteil einer öffentlichen Auslegung werden.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO sowie § 16 (1) ThürDSG. In Umsetzung der Informationspflichten der EU- Datenschutzgrundverordnung finden sich die weiterführenden Datenschutzinformationen hier als Anlage und auch in den ausliegenden Verfahrensunterlagen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Nordhausen unberücksichtigt bleiben können.



Kontakt:
Stadtverwaltung Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
Markt 1
99734 Nordhausen

Telefon: +49 3631 696-465
Telefax: +49 3631 696-87465

e-Mail: bauleitplanung@nordhausen.de zur Übersicht
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