Ausschreibungen & Auslegungen

Bebauungsplan Nr. 115-1 „Steuerung des Einzelhandels – Regelung im unbeplanten Innenbereich"

06.03.2023 - 23.04.2023
Übersichtsplan (Foto: Stadt Nordhausen)Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung vom 22.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 115-1 „Steuerung des Einzelhandels – Regelung im unbeplanten Innenbereich" der Stadt Nordhausen (BP Nr. 115-1) beschlossen und den Entwurf gebilligt sowie zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.

Lage und Abgrenzung des Plangebiets
Das Plangebiet umfasst die Kernstadt Nordhausen sowie die Ortsteile Leimbach mit Himmelgarten, Bielen, Sundhausen und Hesserode. Die sonstigen Ortsteile sind nicht Gegenstand des Bebauungsplans. Zum Geltungsbereich des BP Nr. 115-1 gehören alle Grundstücke und Flächen innerhalb der im Übersichtsplan dargestellten Abgrenzung (siehe Übersichtsplan), die sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 BauGB befinden.

Ziele und wesentliche Inhalte der Planung
Die Aufstellung des BP Nr. 115-1 dient der Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Nordhausen. Wesentliche Planungsziele sind die Konzentration des zentrenrelevanten Einzelhandels im zentralen Versorgungsbereich „Hauptzentrum Innenstadt“ sowie innerhalb der Nahversorgungszentren „Nordhausen-Nord“ und „Salza-Ost“ zum Schutz und zur Entwicklung dieser Versorgungsbereiche.
Zu diesem Zweck wird innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans die Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen teilweise eingeschränkt und räumlich gelenkt. Die wohnortnahe Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs wird planungsrechtlich gesichert.

Verfahren und Beteiligung
Der Bebauungsplan wird im so genannten Regel-Verfahren nach den §§ 2 bis 4c und §§10, 10a BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Entwurf des Bebauungsplans für die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mit Begründung und Umweltbericht sowie den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen öffentlich aus in der Zeit
vom 09.03.2023 bis einschließlich 21.04.2023

im Flur des Amtes für Stadtentwicklung, 99734 Nordhausen, Markt 1, Stadthaus, 2. OG, während der Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über den Internetauftritt der Stadt Nordhausen zur Verfügung gestellt: https://www.nordhausen.de/rathaus/ ausschreibungen.php.

Folgende Unterlagen liegen aus bzw. werden zugänglich gemacht:
Planunterlagen sowie umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen:
    • Planzeichnung (Stand: 14.10.2022)
    • Begründung (Stand: Oktober 2022)
    • Umweltbericht (Stand: Oktober 2022)
    • Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zum Bebauungsplan Nr. 115-1 und 115-2 „Steuerung des Einzelhandels“ der Stadt Nordhausen mit Abwägungsvorschlägen zur Berücksichtigung im Entwurf, (Stand: 07.10.2022)
Innerhalb dieser Dokumente sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umwelt-SchutzgutInformation dazu in Schlagworten
Der Mensch und seine GesundheitGartenflächen zur Selbstversorgung, Erholung, Auswirkungen auf den Verkehr, Überprüfung schalltechnischer Untersuchungen, Abfallwirtschaft und Deponie, Chemikalien und Abfälle, Hygiene und Infektionsschutz, Geruchsimmissionen.
Tiere und Pflanzen, biologische VielfaltLage in Natura 2000-Gebieten, artenschutzrechtliche Verbote
Fläche und BodenAltstandorte und Altlastenverdachtsflächen, landwirtschaftliche Flächen, schonender Umgang mit Grund und Boden, Subrosion, Erdfälle, Bodenfunktion
Gewässer, GrundwasserWasserwirtschaftliche Erschließung von Teilflächen, Hochwasserschutz, Grundwasserschutz
Luft und KlimaRauchgasemissionen durch Bahnbetrieb, Verkehrsvermeidung, Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr, lutfthygienische Situation (besonders belastete Standorte), mikroklimatische Auswirkungen
LandschaftLage im Naturpark Südharz, Angrenzen an ein Landschaftsschutzgebiet, Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft
Kultur und sonst. SachgüterBergbau, archäologisches Relevanzgebiet, Baudenkmäler
Wirkungsgefüge, SonstigesErhalt der Zentrenstruktur, Entwicklungsgebot, Prognose bei Nichtdurchführung, Auswirkungen des Verkehrs, Lärmimmissionen

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache unter 03631 / 696 9403 mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen senden Sie bitte an:

Stadtverwaltung Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
Markt 1
99734 Nordhausen
oder per Fax unter 03631 / 696 87 403 oder per E-Mail unter stadtentwicklung@nordhausen.de

Hinweise
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO sowie § 16 (1) ThürDSG. In Umsetzung der Informationspflichten der EU - Datenschutzgrundverordnung finden sich die weiterführenden Datenschutzinformationen sowohl unter dem entsprechenden Beteiligungsverfahren auf www.nordhausen.de/rathaus/ausschreibungen.php als auch in den ausliegenden Verfahrensunterlagen.

Nordhausen, den 23.02.2023

gez. Kai Buchmann
Oberbürgermeister
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