Ausschreibungen & Auslegungen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 60 "Solarpark Salza I Herreder Straße" der Stadt Nordhausen

Übersichtsplan (Foto: Stadt Nordhausen)Lage und Abgrenzung des Plangebietes
Der räumliche Geltungsbereich des VBP 60 befindet sich in der Kernstadt Nordhausen westlich der Ortslage Salza und wird im Norden durch die Kreisstraße K20 nach Herreden, im Westen durch den Herreder Wald und im Süden durch den Feldweg zum Herreder Wald begrenzt. Er umfasst das Flurstück 3/65 in der Flur 1 der Gemarkung Salza und ist ca. 46 Hektar groß. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.

Wesentliches Ziel der Planung
Die Aufstellung des VBP 60 ist erforderlich, um auf der Fläche in der Gemarkung Salza der Stadt Nordhausen eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie mit einer geplanten Leistung von ca. 58 Megawatt-Peak zu errichten.

Verfahren und Beteiligung
Der VBP 60 wird im sogenannten Regelverfahren nach den Vorschriften der §§ 2 bis 10a des Baugesetzbuches (BauGB) in der aktuellen Fassung aufgestellt. Dies schließt eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt sowie in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden, ein. Der Umweltbericht wird gemäß § 2a BauGB als gesonderter Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans erarbeitet.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Nordhausen (FNP) ist der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die Änderung des FNP wird gemäß § 8 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet werden; ihr soll Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am oben genannten Bauleitplanverfahren erfolgt durch die Veröffentlichung aller Planunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung, dem VE-Plan, der Begründung sowie dem Umweltbericht einschließlich Artenschutzfachbeitrag, im Internet. Die Planunterlagen werden auf der Internetseite der Stadt Nordhausen unter „Ausschreibungen und Auslegungen“ in der Zeit

vom 27.07.2026 bis einschließlich 28.08.2026

veröffentlicht (sog. Veröffentlichungsfrist). Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen im Flur des Amtes für Stadtentwicklung, 99734 Nordhausen, Markt 1, Stadthaus, 2. OG, während der Öffnungszeiten

Montagvon 8.30 bis 15.30 Uhr
Dienstagvon 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwochnach gesonderter Terminvereinbarung unter Tel. 03631/ 696 9453
Donnerstagvon 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitagvon 8.30 bis 12.00 Uhr.

öffentlich ausgelegt.

Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können nur während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Dabei soll die Übermittlung elektronisch erfolgen (Email-Adresse: stadtplanung-sued@nordhausen.de Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellung-nahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Nordhausen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Nordhausen, den 24.07.2026

gez. Kai Buchmann
Oberbürgermeister

Hinweise
Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren (Mitteilung des Abwägungsergebnisses). Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung der Stellungnahme an den Stellungnehmenden/ die Stellungnehmende erfolgen.
Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird ggf. in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden bzw. können diese in weiteren Verfahrensschritten Bestandteil einer öffentlichen Auslegung werden.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO sowie § 16 (1) ThürDSG. In Umsetzung der Informationspflichten der EU- Datenschutzgrundverordnung finden sich die weiterführenden Datenschutzinformationen sowohl unter dem entsprechenden Beteiligungsverfahren auf „Ausschreibungen und Auslegungen“ als auch in den ausliegenden Verfahrensunterlagen.