Ausschreibungen & Auslegungen
Bebauungsplan Nr. 119 "Arnoldstraße/ Neustadtstraße" der Stadt Nordhausen

Übersichtsplan (Foto: Stadt Nordhausen)Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 05.02.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 119 "Arnoldstraße/ Neustadtstraße" der Stadt Nordhausen gefasst (BV/1486/2023). Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Nordhausen Nr. 03/2024 am 28.02.2024 bekannt gemacht.

Lage und Abgrenzung des Plangebietes
Der Geltungsbereich umfasst zahlreiche Flurstücke in der Flur 8, Gemarkung Nordhausen, nördlich der Arnoldstraße. Er wird begrenzt im Süden durch die Arnoldstraße, im Osten durch die Bahnhofstraße, im Norden durch die Neustadtstraße sowie im Westen durch die Wohnbebauung der Straße Auf dem Sand. Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem mitveröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich.

Wesentliches Ziel der Planung
Ziel des Bebauungsplans Nr. 119 ist es, das Quartier gemäß den städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt Nordhausen unter einer angemessenen Berücksichtigung des vorhandenen Bestands zu entwickeln. Dazu soll für den überwiegenden Teil des Plangebiets ein urbanes Gebiet nach § 6a BauNVO festgesetzt werden, welches die im Bestand vorhandene und für diesen Standort auch in seiner weiteren Entwicklung zu verfolgende Nutzungsmischung absichert. Teil des urbanen Gebietes soll auch der Einzelhändler mit zentrenrelevantem Kernsortiment (Tedi-Markt) sein. Der Lebensmitteldiscounter (Netto) wird durch ein Sonstiges Sondergebiet „Nahversorgung“ hinsichtlich der zulässigen Sortimente und seiner Verkaufsfläche festgesetzt.

Verfahren und Beteiligung
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet werden; ihr soll Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am oben genannten Bauleitplanverfahren erfolgt durch die Veröffentlichung aller Planunterlagen im Internet. Die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 119 "Arnoldstraße / Neustadtstraße" der Stadt Nordhausen, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, werden auf der Internetseite der Stadt Nordhausen „Ausschreibungen und Auslegungen“ in der Zeit

vom 04.08.2026 bis einschließlich 04.09.2026

veröffentlicht (sog. Veröffentlichungsfrist). Im gleichen Zeitraum werden die Planunterlagen im Flur des Amtes für Stadtentwicklung, 99734 Nordhausen, Markt 1, Stadthaus, 2. OG, während der Öffnungszeiten:

Montagvon 8.30 bis 15.30 Uhr
Dienstagvon 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwochnach gesonderter Terminvereinbarung unter Tel. 03631/ 696 9465
Donnerstagvon 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitagvon 8.30 bis 12.00 Uhr


öffentlich ausgelegt. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen sowie Auskünfte zu der o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch an stadtplanung-ost@nordhausen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich an die o.g. Postanschrift sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift im Amt für Stadtentwicklung) abgegeben werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Nordhausen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Nordhausen, den 03.08.2026

gez. Kai Buchmann
Oberbürgermeister


Hinweise
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird ggf. in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden bzw. können diese in weiteren Verfahrensschritten Bestandteil einer öffentlichen Auslegung werden.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO sowie § 16 (1) ThürDSG. In Umsetzung der Informationspflichten der EU- Datenschutzgrundverordnung finden sich die weiterführenden Datenschutzinformationen sowohl unter dem entsprechenden Beteiligungsverfahren auf „Ausschreibungen und Auslegungen“ als auch in den ausliegenden Verfahrensunterlagen.