Bürgerservice

Hundefreilaufflächen

Kontakt Ordnungsamt

Telefon:03631/696-9529

Fax:03631/696-832

E-Mail:ordnungsamt@nordhausen.de

Anschrift:Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen

Erreichbarkeit:Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

SchildDie Stadt Nordhausen hat zwei Flächen freigegeben, auf welchen sich Waldi und Co. ohne Leine austoben können.

Diese sind:

1. Parkanlage „Alter Friedhof“
2. Zorge-Ufer (Südseite)

Diese Möglichkeiten entbinden den Halter allerdings nicht von seinen Verpflichtungen zur Rücksichtnahme. Natürlich muss der Hund jederzeit von seinem Herrchen oder Frauchen „beherrschbar“ sein und darf Dritte nicht belästigen oder schädigen. Wenn dies der Halter oder Hundeführer nicht gewährleisten kann, darf Waldi nicht von der Leine.

Die bisher freigegebenen Freilaufgelände sind jedoch gemäß Thüringer Tiergefahrengesetz nicht für gefährliche Hunde geeignet. Diese dürfen nur im eingezäunten Gelände ohne Leine laufen.

Übrigens: Es besteht natürlich keine Pflicht, diese Flächen zu nutzen. Wer der Meinung ist, dass dieses Angebot für seinen Hund nicht zutrifft, hält diesen einfach an der Leine.

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