Persönliche Vorsprache beim Standesamt des aktuellen Wohnsitzes ist grundsätzlich nötig. Vertretervollmacht ist möglich, wenn der Antragsteller keinen gewöhnlichen Aufenthalt oder gemeldeten Wohnsitz in Deutschland hat.
Dokumente
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses (EFZ) mit Pass- bzw. Ausweiskopien der Verlobten
Welche weiteren Unterlagen vorzulegen sind, wird individuell beim Termin oder schriftlich geklärt.
Fristen
Die Gültigkeit eines Ehefähigkeitszeugnisses beträgt 6 Monate.
Bemerkung
Mit der Antragstellung auf Ausstellung eines EFZ beginnt das Verwaltungsverfahren. Die Gebühren sind dann auch bei Rückzug des Antrages zu entrichten oder wenn das EFZ, auf Grund fehlender Voraussetzungen, nicht ausgestellt werden kann.
Gebühren: zwischen 50 € und 140 €. Im Einzelfall sind auch noch höhere Gebühren möglich.
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