In dem Thüringer Gaststättengesetz hat die Landesregierung die Sperrzeit zur Abgabe von Speisen und Getränken allgemein und für bestimmte Betriebsarten geregelt.
Sie beginnt
• für Wirtschaftsgärten und Biergärten um 01:00 Uhr
• für Veranstaltungen im Freien und in Festzelten unter freiem Himmel um 22:00 Uhr.
Sie endet in jedem Fall um 06:00 Uhr.
Die Sperrzeit in fest umschlossenen Räumen ist seit dem 01. Dezember 2008 aufgehoben.
Die Sperrzeit zum Betrieb einer Spielhalle beginnt gemäß dem Thüringer Spielhallengesetz um 01:00 Uhr und endet um 09:00 Uhr.
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann für einzelne Betriebe oder Veranstaltungen die Sperrzeit verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden. Für die Verkürzung oder Aufhebung ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Das Formular erhalten Sie hier als PDF-Datei zum herunterladen.
Dokumente
Der Personalausweis oder Reisepass muss mitgebracht werden.
Fristen
Der Antrag ist 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu stellen
Bemerkung
Die Tagesgebühr für eine Sperrzeitverlängerung, -verkürzung oder
-aufhebung beträgt bei Veranstaltungen mit Eintritt 50,00 Euro, bei Veranstaltungen ohne Eintritt / alle sontigen Fälle 30,00 Euro. Für einen auf bestimmte Dauer gerichteten Antrag ist die Gebühr individuell zu erfragen.
Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link:
E-Mail Gewerbeamt