Bürgerservice

Planung Grünanlagen/Landschaftsplanung

zuständig:

Sachgebiet Umwelt und Grünordnung

03631 / 696 9 331
03631 / 696 9 273
03631 / 696 87 867
Stadt Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
- Sachgebiet Umwelt und Grünordnung -
Markt 1
99734 Nordhausen
Dienstgebäude: Postgebäude, Lutherplatz 5 - Seiteneingang

Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung

Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Erarbeitung und Weiterentwicklung von Freiraumkonzepten für die Stadt Nordhausen und ihre Ortsteile zur nachhaltigen Versorgung mit öffentlichen Grün- und Erholungsflächen in den Bereichen Straßenbegleitgrün, Grün- und Parkanlagen, Sondergärten, Spielplätze und Freizeitanlagen, Brunnenanlagen etc..
Naturschutzfachliche Planungen/Landschaftsplanung werden in enger Zusammenarbeit mit den Fachbehörden koordiniert.

Hinweis:
Objektbezogene Umgestaltung von Grünanlagen, z. B. im Straßenbegleitgrün wird häufig auch von Planungsbüros im Rahmen von Tiefbauleistungen geplant. In den Wohnquartieren sind überwiegend die Vermieter (Wohnungsträger) rechtlich zuständig.
Bemerkung
Ansprechpartner:

Sven Gerwien
Tel.-Nr.: 03631 / 696 9273

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Sachgebiet Umwelt und Grünordnung

03631 / 696 9 331
03631 / 696 9 273
03631 / 696 87 867
Stadt Nordhausen
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- Sachgebiet Umwelt und Grünordnung -
Markt 1
99734 Nordhausen
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Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung

Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Erarbeitung und Weiterentwicklung von Freiraumkonzepten für die Stadt Nordhausen und ihre Ortsteile zur nachhaltigen Versorgung mit öffentlichen Grün- und Erholungsflächen in den Bereichen Straßenbegleitgrün, Grün- und Parkanlagen, Sondergärten, Spielplätze und Freizeitanlagen, Brunnenanlagen etc..
Naturschutzfachliche Planungen/Landschaftsplanung werden in enger Zusammenarbeit mit den Fachbehörden koordiniert.

Hinweis:
Objektbezogene Umgestaltung von Grünanlagen, z. B. im Straßenbegleitgrün wird häufig auch von Planungsbüros im Rahmen von Tiefbauleistungen geplant. In den Wohnquartieren sind überwiegend die Vermieter (Wohnungsträger) rechtlich zuständig.
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Tel.-Nr.: 03631 / 696 9273
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