Bürgerservice

Fernwärme

zuständig:

Sachgebiet Umwelt und Grünordnung

03631 / 696 9 331
03631 / 696 9 273
03631 / 696 87 867
Stadt Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
- Sachgebiet Umwelt und Grünordnung -
Markt 1
99734 Nordhausen
Dienstgebäude: Postgebäude, Lutherplatz 5 - Seiteneingang

Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung

Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Fernwärme ist eine leitungsgebundene Wärmeenergie, welche in Nordhausen umweltfreundlich in Blockheizkraftwerken erzeugt und über das Fernwärmenetz zum Kunden geliefert wird. Die Fernwärme versorgt in Nordhausen ganzjährig drei Stadtgebiete sicher und zuverlässig mit Wärme.

In Nordhausen gilt eine Fernwärmesatzung.
Diese beinhaltet, dass in bestimmten Gebieten der Stadt der Anschluss an die Fernwärmeversorgung vorrangig genutzt werden soll. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Energieversorgung Nordhausen oder beim Sachgebiet Umwelt und Grünordnung.
Soll in den Fernwärmevorranggebieten eine andere emissionsfreie Wärmeversorgung von Grundstücken bzw. Gebäuden stattfinden, so kann auf Antrag eine Genehmigung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Fernwärme nach der oben genannten Satzung erteilt werden.
Downloads
Dokumente
Für die Ausnahmegenehmigung sind mitzubringen :
- ein Lageplan des Grundstücks bzw. Gebäudes
- technische Angaben der Wärmeversorgungsanlage (Heizung) im Bestand bzw. die Planung dazu
-eine ausführliche Begründung des Antrags

Das Ergebnis wird in einem Bescheid mitgeteilt.
Bemerkung
Vor einem Bauvorhaben ist die Art der Wärmeversorgung abzuklären.

Ansprechpartner:

Herr Götting
Tel.-Nr.: 03631 / 696 9332

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03631 / 696 9 273
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Amt für Stadtentwicklung
- Sachgebiet Umwelt und Grünordnung -
Markt 1
99734 Nordhausen
Dienstgebäude: Postgebäude, Lutherplatz 5 - Seiteneingang

Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung

Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Fernwärme ist eine leitungsgebundene Wärmeenergie, welche in Nordhausen umweltfreundlich in Blockheizkraftwerken erzeugt und über das Fernwärmenetz zum Kunden geliefert wird. Die Fernwärme versorgt in Nordhausen ganzjährig drei Stadtgebiete sicher und zuverlässig mit Wärme.

In Nordhausen gilt eine Fernwärmesatzung.
Diese beinhaltet, dass in bestimmten Gebieten der Stadt der Anschluss an die Fernwärmeversorgung vorrangig genutzt werden soll. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Energieversorgung Nordhausen oder beim Sachgebiet Umwelt und Grünordnung.
Soll in den Fernwärmevorranggebieten eine andere emissionsfreie Wärmeversorgung von Grundstücken bzw. Gebäuden stattfinden, so kann auf Antrag eine Genehmigung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Fernwärme nach der oben genannten Satzung erteilt werden.
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Für die Ausnahmegenehmigung sind mitzubringen :
- ein Lageplan des Grundstücks bzw. Gebäudes
- technische Angaben der Wärmeversorgungsanlage (Heizung) im Bestand bzw. die Planung dazu
-eine ausführliche Begründung des Antrags

Das Ergebnis wird in einem Bescheid mitgeteilt.
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Vor einem Bauvorhaben ist die Art der Wärmeversorgung abzuklären.

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