Bei drohendem Wohnungsverlust bzw. drohender Obdachlosigkeit sollten Betroffene beim Amt für Bildung und Kultur, Markt 15, 1. OG, Zimmer 125 vorsprechen.
Dokumente
Mitzubringen sind:
- Personalausweis
- Kündigung des Vermieters
- Räumungsklage bzw. Räumungsurteil vom Amtsgericht
- Mitteilung des Gerichtsvollziehers über Zwangsräumung
Bemerkung
- Beratung zum Wohnungsverlust bzw. Wohnungswechsel
- Beratung zur Abwendung der Obdachlosigkeit
- Beratung über spezifische Hilfsangebote und soziale Dienstleister