Bürgerservice

Flächennutzungsplan Nordhausen

zuständig:

Sachgebiet Stadtentwicklung

03631 / 696 9308
03631 / 696 9465
03631 / 696 87308
Stadt Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
- Sachgebiet Stadtentwicklung -
Markt 1
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 - 15:00 Uhr (nach Vereinbarung)
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist die sich aus der seitens der planenden Gemeinde beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das gesamte Gemarkungsgebiet nach den vorhersehbaren Bedürfnissen der Gemeinde gemäß § 5 (1) Satz 1 BauGB in den Grundzügen darzustellen.
Der Flächennutzungsplan enthält grundlegende, richtungweisende "Darstellungen", jedoch keine rechtsverbindlichen Regelungen in Form von "Festsetzungen" wie z. B. Bebauungspläne auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, die in der Folge aus dem wirksamen FNP zu entwickeln sind.
Der Flächennutzungsplan erzeugt allerdings die so genannte Selbstbindung der Gemeinde und beeinflusst somit ihre bauliche Entwicklung, da bei der Aufstellung von verbindlichen Bauleitplänen (z. B. Bebauungsplänen) das Entwicklungsgebot gemäß § 8 (2) Satz 1 BauGB zu beachten ist. Der FNP bindet die öffentlichen Planungsträger mit ihren Planungen gemäß § 7 BauGB, soweit sie im Verfahren dem Planinhalt des Flächennutzungsplanes nicht widersprochen haben.

Stand des Verfahrens:
Der vom Stadtrat der Stadt Nordhausen am 22.04.2009 mit Beschluss Nr. BV/1188/2009 beschlossene Flächenutzungsplan der Stadt Nordhausen wurde auf der Grundlage von § 6 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.12. 2008 (BGBl. I S. 3018), mit Bescheid der Höheren Verwaltungsbehörde (Thüringer Landesverwaltungsamt) vom 11.09.2009 (Aktenzeichen: 310-4621.10-3329/2009-16062041-Nordhausen) unter Herausnahme von 4 Flächen und mit Nebenbestimmungen genehmigt.
Von der Genehmigung sind nach § 6 Abs. 3 BauGB folgende, in der Planzeichnung rot umrandete und bezeichnete Flächen ausgenommen:
    Bereich A:
    Fläche nach § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB nördlich der Ortslage Hochstedt, zwischen Hochstedter Bach und Fliegentalgraben
    Bereich B:
    Fläche nach § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB mit Symbol „AF“ (Erstaufforstung) nördlich der Ortslage Herreden, im Bereich von „Nonnenberg“ und „Frankenberg“
    Bereich C:
    Fläche nach § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB mit Symbol „AF“ (Erstaufforstung) nördlich der Ortslage Herreden, im Bereich von „Riethberg“ und „Dorngraben“
    Bereich D:
    Gemischte Baufläche nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr.2 BauNVO im nördlichen Teil der Ortslage Leimbach.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die unter Bereich "A" bis "D" näher bezeichneten Flächen eine Genehmigung nicht vorliegt.

Die Genehmigung wurde am 3.10.2009 gemäß § 6 Abs. 5 BauGB im Nordhäuser Ratskurier Nr. 11/2009 bekannt gemacht. Der Flächennutzungsplan der Stadt Nordhausen in den seit 1.12.2007 geltenden Grenzen wurde mit dieser Bekanntmachung ausschließlich der Bereiche "A" bis "D" wirksam.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan, die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung bei der Stadt Nordhausen, Amt für Stadtentwicklung, Markt 1, Stadthaus, Zi. 208, während der Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Update 2023: Seit Inkrafttreten des FNP 2009 ist er bisher einmal berichtigt und mehrmals wirksam geändert worden. Eine Übersicht der vollzogenen Änderungen ist als Anlage beigefügt.
Bemerkung
Wegen des Umfangs der Unterlagen können die Anlagen zur Begründung an dieser Stelle nur in Auszügen eingestellt werden.
Bitte beim Download die Dokumentgröße beachten (Ladezeit).

Flächennutzungsplan Nordhausen

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Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 - 15:00 Uhr (nach Vereinbarung)
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist die sich aus der seitens der planenden Gemeinde beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das gesamte Gemarkungsgebiet nach den vorhersehbaren Bedürfnissen der Gemeinde gemäß § 5 (1) Satz 1 BauGB in den Grundzügen darzustellen.
Der Flächennutzungsplan enthält grundlegende, richtungweisende "Darstellungen", jedoch keine rechtsverbindlichen Regelungen in Form von "Festsetzungen" wie z. B. Bebauungspläne auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, die in der Folge aus dem wirksamen FNP zu entwickeln sind.
Der Flächennutzungsplan erzeugt allerdings die so genannte Selbstbindung der Gemeinde und beeinflusst somit ihre bauliche Entwicklung, da bei der Aufstellung von verbindlichen Bauleitplänen (z. B. Bebauungsplänen) das Entwicklungsgebot gemäß § 8 (2) Satz 1 BauGB zu beachten ist. Der FNP bindet die öffentlichen Planungsträger mit ihren Planungen gemäß § 7 BauGB, soweit sie im Verfahren dem Planinhalt des Flächennutzungsplanes nicht widersprochen haben.

Stand des Verfahrens:
Der vom Stadtrat der Stadt Nordhausen am 22.04.2009 mit Beschluss Nr. BV/1188/2009 beschlossene Flächenutzungsplan der Stadt Nordhausen wurde auf der Grundlage von § 6 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.12. 2008 (BGBl. I S. 3018), mit Bescheid der Höheren Verwaltungsbehörde (Thüringer Landesverwaltungsamt) vom 11.09.2009 (Aktenzeichen: 310-4621.10-3329/2009-16062041-Nordhausen) unter Herausnahme von 4 Flächen und mit Nebenbestimmungen genehmigt.
Von der Genehmigung sind nach § 6 Abs. 3 BauGB folgende, in der Planzeichnung rot umrandete und bezeichnete Flächen ausgenommen:
    Bereich A:
    Fläche nach § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB nördlich der Ortslage Hochstedt, zwischen Hochstedter Bach und Fliegentalgraben
    Bereich B:
    Fläche nach § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB mit Symbol „AF“ (Erstaufforstung) nördlich der Ortslage Herreden, im Bereich von „Nonnenberg“ und „Frankenberg“
    Bereich C:
    Fläche nach § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB mit Symbol „AF“ (Erstaufforstung) nördlich der Ortslage Herreden, im Bereich von „Riethberg“ und „Dorngraben“
    Bereich D:
    Gemischte Baufläche nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr.2 BauNVO im nördlichen Teil der Ortslage Leimbach.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die unter Bereich "A" bis "D" näher bezeichneten Flächen eine Genehmigung nicht vorliegt.

Die Genehmigung wurde am 3.10.2009 gemäß § 6 Abs. 5 BauGB im Nordhäuser Ratskurier Nr. 11/2009 bekannt gemacht. Der Flächennutzungsplan der Stadt Nordhausen in den seit 1.12.2007 geltenden Grenzen wurde mit dieser Bekanntmachung ausschließlich der Bereiche "A" bis "D" wirksam.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan, die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung bei der Stadt Nordhausen, Amt für Stadtentwicklung, Markt 1, Stadthaus, Zi. 208, während der Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Update 2023: Seit Inkrafttreten des FNP 2009 ist er bisher einmal berichtigt und mehrmals wirksam geändert worden. Eine Übersicht der vollzogenen Änderungen ist als Anlage beigefügt.
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Wegen des Umfangs der Unterlagen können die Anlagen zur Begründung an dieser Stelle nur in Auszügen eingestellt werden.
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