Bürgerservice

Aufgaben des Außendienstes des Ordnungsamtes

zuständig:

Sachgebiet Öffentliche Ordnung

03631/696-9568
03631/696-9534
03631/696-833
Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Öffentliche Ordnung
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

FahrzeugDie Aufgaben der Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes sind vielfältiger Natur. Neben Tätigkeiten der Gefahrenabwehr ist die Hauptaufgabe vor allem die Ahndung von verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten in Nordhausen und den Ortsteilen.

Weiter gehören dazu:
Die Kontrolle und Überwachung der Ordnung und Sicherheit auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in Grünanlagen, die Einhaltung der Nordhäuser Stadtordnung, die Kontrolle von Hundebesitzern und ihren vierbeinigen Lieblingen sowie das Informieren und Beraten von Nordhäuser Bürgern und Gästen außerhalb des Rathauses.

Ein großer Aufgabenbereich ist der sogenannte ruhende Verkehr.

Das grundsätzlich verfolgte Ziel unserer ordnungsbehördlichen Vollzugsdienstkräfte (Außendienstmitarbeiter) ist, Auswirkungen des Falschparkens auf den fließenden Verkehr durch Überwachungsdruck zu verhindern sowie den knappen und wertvollen Parkraum möglichst vielen Verkehrsteilnehmern zu gleichen Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Letzteres gilt für den nur beschränkt zur Verfügung stehenden Parkraum.

Das Recht, an erlaubten Stellen parken zu dürfen, soll möglichst vielen zu Gute kommen. Unsere Außendienstmitarbeiter helfen also der Mehrheit betroffener Parkplatzsucher, denen von einer Minderheit der Parkraum verkehrswidrig blockiert wird.

Häufig kommt es vor, dass sich zur Verantwortung gezogene, erzürnte Verkehrsteilnehmer über Anzeigen beschweren. Was sie nicht wissen ist: Das pflichtgemäße Ermessen der Außendienstmitarbeiter ermöglicht es nicht, von der Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten nach Belieben abzusehen. Bei klarer Rechtslage gebietet es das Gleichheitsgebot, identische Sachverhalte grundsätzlich ohne Unterschied zu behandeln.

Jeder Verkehrsteilnehmer hat durch sein Verhalten im Straßenverkehr die ihm erteilten Anzeigen selbst zu verantworten.

Die Aufgaben im ruhenden Verkehr beinhalten u. a. die Feststellung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wie z. B.:

• Parken auf Geh- und Radwegen, Grundstücksein-/-ausfahrten, Haltestellen
• Überprüfen von HU- und AU-Plaketten
• Parken auf Behindertenparkplätzen
• Parken im Halt- und Parkverbot, Ladezonen
• Verstellen von Feuerwehr- und Rettungszufahrten
• Einhaltung der Parkzeiten auf bewirtschafteten Parkflächen
• Gültigkeit von Ausnahmegenehmigungen und Sondernutzungserlaubnissen gemäß NdhStadtO
• Umsetzung von Fahrzeugen
• Hundekontrollen
• Kontrolle von Sondernutzungserlaubnissen
• Ahndung von unerlaubten Sondernutzungen
• Absicherung von Veranstaltungen
• Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet

Die Außendienstmitarbeiter leiten das Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, sind jedoch auch berechtigt, Verwarnungsgelder zu erheben und diese auf Wunsch des Betroffenen gleich entgegen zu nehmen. Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder ist bundeseinheitlich im Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten geregelt und steht nicht im Ermessen der Überwachungskräfte.

Die Aufgaben des fließenden Verkehrs beinhaltet:
• Geschwindigkeitsmessungen ("Blitzen")

Dank der Außendienstmitarbeiter kann sich die Polizei auf die Verfolgung schwerwiegender Delikte konzentrieren und damit die Straßen sicherer machen.

Aufgaben des Außendienstes des Ordnungsamtes

zuständig:

Sachgebiet Öffentliche Ordnung

03631/696-9568
03631/696-9534
03631/696-833
Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Öffentliche Ordnung
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

FahrzeugDie Aufgaben der Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes sind vielfältiger Natur. Neben Tätigkeiten der Gefahrenabwehr ist die Hauptaufgabe vor allem die Ahndung von verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten in Nordhausen und den Ortsteilen.

Weiter gehören dazu:
Die Kontrolle und Überwachung der Ordnung und Sicherheit auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in Grünanlagen, die Einhaltung der Nordhäuser Stadtordnung, die Kontrolle von Hundebesitzern und ihren vierbeinigen Lieblingen sowie das Informieren und Beraten von Nordhäuser Bürgern und Gästen außerhalb des Rathauses.

Ein großer Aufgabenbereich ist der sogenannte ruhende Verkehr.

Das grundsätzlich verfolgte Ziel unserer ordnungsbehördlichen Vollzugsdienstkräfte (Außendienstmitarbeiter) ist, Auswirkungen des Falschparkens auf den fließenden Verkehr durch Überwachungsdruck zu verhindern sowie den knappen und wertvollen Parkraum möglichst vielen Verkehrsteilnehmern zu gleichen Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Letzteres gilt für den nur beschränkt zur Verfügung stehenden Parkraum.

Das Recht, an erlaubten Stellen parken zu dürfen, soll möglichst vielen zu Gute kommen. Unsere Außendienstmitarbeiter helfen also der Mehrheit betroffener Parkplatzsucher, denen von einer Minderheit der Parkraum verkehrswidrig blockiert wird.

Häufig kommt es vor, dass sich zur Verantwortung gezogene, erzürnte Verkehrsteilnehmer über Anzeigen beschweren. Was sie nicht wissen ist: Das pflichtgemäße Ermessen der Außendienstmitarbeiter ermöglicht es nicht, von der Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten nach Belieben abzusehen. Bei klarer Rechtslage gebietet es das Gleichheitsgebot, identische Sachverhalte grundsätzlich ohne Unterschied zu behandeln.

Jeder Verkehrsteilnehmer hat durch sein Verhalten im Straßenverkehr die ihm erteilten Anzeigen selbst zu verantworten.

Die Aufgaben im ruhenden Verkehr beinhalten u. a. die Feststellung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wie z. B.:

• Parken auf Geh- und Radwegen, Grundstücksein-/-ausfahrten, Haltestellen
• Überprüfen von HU- und AU-Plaketten
• Parken auf Behindertenparkplätzen
• Parken im Halt- und Parkverbot, Ladezonen
• Verstellen von Feuerwehr- und Rettungszufahrten
• Einhaltung der Parkzeiten auf bewirtschafteten Parkflächen
• Gültigkeit von Ausnahmegenehmigungen und Sondernutzungserlaubnissen gemäß NdhStadtO
• Umsetzung von Fahrzeugen
• Hundekontrollen
• Kontrolle von Sondernutzungserlaubnissen
• Ahndung von unerlaubten Sondernutzungen
• Absicherung von Veranstaltungen
• Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet

Die Außendienstmitarbeiter leiten das Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, sind jedoch auch berechtigt, Verwarnungsgelder zu erheben und diese auf Wunsch des Betroffenen gleich entgegen zu nehmen. Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder ist bundeseinheitlich im Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten geregelt und steht nicht im Ermessen der Überwachungskräfte.

Die Aufgaben des fließenden Verkehrs beinhaltet:
• Geschwindigkeitsmessungen ("Blitzen")

Dank der Außendienstmitarbeiter kann sich die Polizei auf die Verfolgung schwerwiegender Delikte konzentrieren und damit die Straßen sicherer machen.
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