Meldung

Kontrollen zur Verkehrs- und Schulwegsicherheit: Neue Ampeln für Fußgänger und Kraftfahrzeuge

Donnerstag, 12. Juni 2003, 08:38 Uhr
NORDHAUSEN (psv) Zur Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit von Ampelanlagen auf den Nordhäuser Bundes-, Landes- und Stadtstraßen führt die Stadt Nordhausen gemeinsam mit dem Straßenbauamt Nordthüringen und der Polizeiinspektion alle zwei Jahre eine Befahrung der Ampelanlagen durch. Dabei werden auch Kreuzungen und wichtige Querungsstellen von Fußgängern (insbesondere von Kindern) in Augenschein genommen, die noch nicht signalisiert sind.

„Kürzlich kontrollierten wir insgesamt 52 signalisierte Kreuzungsknoten bzw. Fußgängerampeln“ in unserer Stadt und den Ortsteilen, berichtet Rainer Kottek von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt. So seien zum Beispiel an verschiedenen Knotenpunkten durch erhöhtes Verkehrsaufkommen, Probleme der Sicherheit oder lange Nutzungsdauer, neue Ampelanlagen an Kreuzungen, neue Fußgängerampeln oder veränderte Schaltzeiten derselben notwendig, erläutert er.

Vor allem die Schulwegsicherheit spiele bei den Kontrollen eine wichtige Rolle. Auf der Hauptstraße in Salza, zwischen der Johannes ­ Kleinspehn - Straße und dem Parkplatz einer Fleischerei sowie am Taschenberg, Höhe Hohekreuz - Sportplatz sollen deshalb möglichst kurzfristig Fußgängerampeln aufgestellt werden.

Einen wichtigen Unfallschwerpunkt beseitigen zu können, erhoffen sich die Verantwortlichen mit dem Anbau eines Ampelregisters an der zurzeit freien Rechtsabbiegerspur in der Kyffhäuserstraße zur Barbarossastraße in Richtung Erfurt. Bisher kam es hier durch die ungeregelte Kreuzungszufahrt (nur gelbes Blinklicht) häufig zu Auffahrunfällen.

Ebenfalls sei eine dreiseitige Ampelanlage am Kreuzungsknoten Grimmelallee/ Hesseröder Straße/ Grimmel vonnöten. Durch den weiter steigenden Fußgänger- und Autoverkehr in Richtung Altstadt und umgekehrt sei die derzeitige Fußgängerampel überfordert, erläutert Kottek.

Als Fazit werden einige für alle Anlagen verbindliche Forderungen aufgemacht, wie einheitliche Ampel- Betriebszeiten montags bis freitags von 6 bis 22 Uhr und samstags von 6 bis 18 Uhr (außer an der B 4/ G.-Hauptmann-Straße). Zu den übrigen Zeiten soll, soweit möglich, für die Kfz- Hauptrichtung ständig GRÜN signalisiert werden. Eine Schaltung auf Signal GRÜN in der Kfz- Nebenrichtung würde dann nur auf Anforderung über sogenannte Induktionsschleifen erfolgen. Bei Ausfall der Anlagen muss die Kfz- Nebenrichtung auf GELBBLINKEN schalten. Außerdem sollen die Fußgängerampeln täglich von 6 bis 20 Uhr eingeschaltet werden, da in der übrigen Zeit nur mäßiger Verkehr besteht.

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