Meldung

Zum Bericht „Kritik ist unerwünscht“, „Nordhäuser Allgemeine“ vom 10. August 2004

Mittwoch, 11. August 2004, 11:12 Uhr
Sehr geehrter Herr Feuerriegel,

angesichts der jüngsten Behauptungen im o.g. Bericht hält die Stadt Nordhausen erneut Richtig- bzw. Klarstellungen für geboten.

Vorab möchten wir noch einmal unser Bedauern ausdrücken, mit erneutem Verweis auf den Pressekodex, dass im Rahmen der Recherchen von Herrn Müller erneut nicht der Versuch unternommen wurde, die Stadt zumindest zur Stellungnahme aufzufordern.

Die Stadt als Auftraggeber von Publikationen ? und damit als letztlich rechtliche Verantwortliche - kann sich nicht selbst zensieren. Leider wird der Verfasser des Berichtes nicht konkret genug, um Verlage bzw. Autoren zu benennen, die sich angeblich durch Kritik „Aufträge nicht verderben“ möchten.

Beschränkt konkreter sind die Ausführungen, die unter der Aussage „Jüngstes Beispiel: Zwei Reiseführer über die Stadt Nordhausen“ gemacht werden. Hier ist vorab zu bemerken, dass die Stadt lediglich einen Reiseführer ? nämlich „Marco Polo Nordhausen“ - in Auftrag geben hat. Von einem zweiten Reiseführer über Nordhausen, insbesondere im Auftrag der Stadt, ist nichts bekannt.
Autor des „Marco Polo?-Reiseführers, bestellt vom erstellenden Verlag, war Thomas Müller, der sich damit im TA-Bericht zum Anwalt in eigener Sache macht ? was natürlich legitim, aus unserer Sicht allerdings etwas problematisch ist, da er quasi das Produkt, an dem er mitgearbeitet hat, als minderwertig darstellt. Das ist schade.

Thomas Müllers persönliche Anliegen und Sichtweisen haben damit auch den Marco-Polo-Text geprägt ? gerade darin liegt ja auch der Reiz der Texte von Reiseführen, insbesondere der von Marco-Polo. „Kritische Untertöne“ hat die Stadt Nordhausen bei der Durchsicht des Manuskripts allerdings nicht wahrgenommen ? deshalb konnte auch nichts „unterbunden“ werden.

Eine Frage stellt sich allerdings: Wäre ein Reiseführer tatsächlich das geeignete Medium für grundsätzliche Kritik am Reiseziel? Eben gerade, weil der „Marco-Polo“-Reiseführer aus Steuermitteln finanziert wird, können die Steuerzahler ? insbesondere die lokalen - erwarten, dass die Region positiv dargestellt wird. Das Herausstellen des Sehenswerten mit allen Vorzügen ? natürlich unter Achtung des Wahrheitsanspruches -erwarten im übrigen sicher auch die Käufer eines Reiseführers.

Als Auftraggeber des Reiseführers hat die Stadt Nordhausen selbstverständlich das Recht zur Redaktion wahrgenommen, weist die von der „Nordhäuser Allgemeinen“ in diesem Zusammenhang erhobenen Beschuldigungen wie „Zensur“ und „Gängelung“ von Autoren zurück. Im Zuge dieser Redaktion durch den Auftraggeber musste es zu inhaltlichen Korrekturen ? unter anderem auch bei historischen Fakten ? kommen. (Die Oberbürgermeisterin war an diesem Prozess übrigens nicht beteiligt, insofern irrt auch hier der Autor.) Darüber hinaus wurden auch an einigen Stellen andere inhaltliche Schwerpunkte gesetzt. Dieses Recht hat die Stadt und hat es auch wahrgenommen.

Da es sich bei Marco-Polo ausschließlich um einen Stadtführer handelt, lag auf der Darstellung der Stadt selbstverständlich das Hauptaugenmerk. Zumal zum Beispiel vom Tourismusverband gute Broschüren vorliegen, die sich ausführlich den Sehenswürdigkeiten im Landkreis widmen. Bei den Ausflugszielen in der Umgebung wiederum wurde zum einen der Schwerpunkt auf Ziele in unmittelbarer Stadtnähe und zum anderen auf Ausflugsziele im Harz gelegt ? Nordhausens touristische Vermarktung im Zusammenhang mit dem Harz wurde nicht nur von Fachleuten angeraten, sondern hat darüber hinaus eine Jahrhunderte lange Tradition und ergibt sich aus der überregionalen Bekanntheit der Marke „Harz“ ? ist somit also vernünftig.

Zugunsten der Aufnahme von Sehenswürdigkeiten im Harz wurde deshalb bewusst auf die ausführlichere Darstellung weniger anderer Sehenswürdigkeiten verzichtet, sind bzw. ganz aus dem Reiseführer herausgefallen - wichtige Sehenswürdigkeiten im Landkreis wie die Dichterstätte Sarah Kirsch oder die Schlösser in Heringen und Auleben sind freilich enthalten. Dieses Vorgehen ist für den Autor ? in diesem Fall also Herrn Müller ? sicher nicht optimal, allerdings üblich. Ggflls. müssen seine ganz persönliche Sichtweisen, Vorlieben bzw. Schwerpunktsetzungen hinter denen des Auftraggebers zurückstehen.

Abschließend zum Park Hohenrode: Der Park ist ohne Zweifel sehenswert ? befindet sich allerdings in Privatbesitz. Die Stadt hat kein Zugriffsrecht. Aus diesem Grund ist auch der Park Hohnerode aus dem „Marco Polo“ herausgefallen. Allerdings hätte Herr Müller wissen müssen ? und darauf verweisen können - dass es eine interessante, wissenschaftlich wertvolle und lesenswerte Broschüre gibt, die sich ausschließlich dem Park Hohenrode widmet. Sie ist mit Unterstützung und Mitarbeit der Stadt Nordhausen entstanden.

Abschließend in Kürze: Jede Kommune in der Größe Nordhausen hat eine eigene Stadtinformationen ? die Anlaufstelle mitten in der Nordhäuser Innenstadt hat sich bewährt ? das zeigt der Besucherverkehr. Ein Buchungssystem per Internet gibt es nicht ? allerdings wächst die Zahl der Hotels und Pensionen, die sich im Branchenbuch auf der städtischen Internetseite registriert haben ? einige Gastgeber haben unmittelbarer nach ihrer Registrierung unter www.nordhausen.de gleich erste Buchungseingänge gehabt. Anfragen von Touristen nach Info-Material, Übernachtungsmöglichkeiten Stadtführungen u.ä., die per E-Mail bei der Stadt eingehen, werden sofort beantwortet bzw. erledigt.
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