Ausschreibungen & Auslegungen

1. Hauptamtliche (r) Beigeordnete (r)

31.12.2010 - 17.01.2011
Die Hochschulstadt Nordhausen (ca. 45.000 Einwohner) besetzt die Stelle

des/der hauptamtlichen 1. Beigeordneten zum 1. Mai 2011.

Die Berufung erfolgt in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Wahlzeit beträgt sechs Jahre. Die Besoldung richtet sich nach § 2 Abs. 1 Thüringer Kommunal-Besoldungsverordnung (Stufe: B 3). Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach den gesetzlichen Vorschriften gewährt. Der/die Stelleninhaber/in ist der/die erste allgemeine Vertreter/in der Oberbürgermeisterin.

Folgende Aufgabenbereiche sind für den/die Stelleninhaber/in vorgesehen:
• Vermögens- und Finanzverwaltung
• Hauptverwaltung, Organisation, Personal, EDV, Beschäftigungsförderung
• öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerservice, Gewerbeangelegenheiten, Standesamt, Straßenverkehrsbehörde, Wohngeld
• Berufs- und Freiwillige Feuerwehr, allgemeine Hilfe, Krisenmanagement
Zusätzliche Aufgabenzuweisungen bzw. eine Änderung der Geschäftsverteilung bleiben auch während der Wahlzeit vorbehalten. Dem derzeitigen Geschäftsbereich sind rund 160 von 400 Personalstellen der Stadtverwaltung zugewiesen.

Der/die Bewerber/in sollte für die Zulassung zur Wahl nach § 32 Abs. 5 Satz 5 ThürKO einen Abschluss als Volljurist/Volljuristin oder einen Abschluss im Bereich der Wirtschaftswissenschaften bzw. Sozial- und Verhaltenswissenschaften (als Masterabschluss, Magisterabschluss oder Universitätsdiplom) nachweisen. Eine mehrjährige (5 Jahre wünschenswert) hauptamtliche Berufserfahrung in einer Kommunal-, Landes- oder Bundesverwaltung wird vorausgesetzt. Darüber hinaus sollte der/die Bewerber/in Organisationskompetenz, belegbare einschlägige Leitungserfahrungen in der öffentlichen Personal- Ordnungs- und Finanzverwaltung haben. Sicherer Umgang mit EDV-Programmen der Microsoft Office-Serie, nachweisbare Kenntnisse des systematischen Aufbaus der Kommunalverwaltung und einschlägige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den Entscheidungsgremien werden als selbstverständlich vorausgesetzt.

Erwartet werden auch die Bereitschaft und die Fähigkeit zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Oberbürgermeisterin und dem gesamten Stadtrat. Darüber hinaus erfordert das Aufgabengebiet eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und Aufgeschlossenheit sowie Verhandlungsgeschick gegenüber Politik, Bürgerschaft sowie mit örtlichen und überörtlichen Verbänden und Organisationen.

Dazu wird auch ein souveräner Umgang mit Pressevertretern erwartet, um auch schwierige Entscheidungssituationen der Gebietskörperschaft anschaulich darstellen zu können.

Die Unterlagen für die beamtenrechtlichen Voraussetzungen zur Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Zeit sind auf Anforderung durch den/die Bewerber/in zu erbringen. Die Stellenbesetzung findet durch eine Wahl im Stadtrat entsprechend § 39 Abs. 2 ThürKO statt. Erwartet wird, dass der/die Beigeordnete seinen/ihren Hauptwohnsitz und somit auch den ständigen Lebensmittelpunkt in der Stadt Nordhausen nimmt.

Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen als Kopie (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnis für eine Behörde, Zeugniskopien, Nachweis über bisherige Tätigkeiten) richten Sie bitte bis zum 17. Januar 2011 (Abgabeschluss) unter Angabe des Stichwortes „1. Beigeordnete/r“ an die Oberbürgermeisterin der Stadt Nordhausen, Frau Barbara Rinke, - persönlich -, Markt 1, 99734 Nordhausen. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.


gez. Rinke
Oberbürgermeisterin
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Hinweis

Die Stadt Nordhausen besetzt Stellen nur im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen. Unaufgefordert zugesandte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Generell werden Bewerbungsunterlagen nur zurück gesandt, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Umschlag beigefügt ist.
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