Die Stadt Nordhausen hat zwei Flächen freigegeben, auf welchen sich Waldi und Co. ohne Leine austoben können.
Diese sind:
1.
Parkanlage Alter Friedhof
2.
Zorge-Ufer (Südseite)
Diese Möglichkeiten entbinden den Halter allerdings nicht von seinen Verpflichtungen zur Rücksichtnahme. Natürlich muss der Hund jederzeit von seinem Herrchen oder Frauchen beherrschbar sein und darf Dritte nicht belästigen oder schädigen. Wenn dies der Halter oder Hundeführer nicht gewährleisten kann, darf Waldi nicht von der Leine.
Die bisher freigegebenen Freilaufgelände sind jedoch gemäß Thüringer Tiergefahrengesetz
nicht für gefährliche Hunde geeignet. Diese dürfen nur im eingezäunten Gelände ohne Leine laufen.
Übrigens: Es besteht natürlich keine Pflicht, diese Flächen zu nutzen. Wer der Meinung ist, dass dieses Angebot für seinen Hund nicht zutrifft, hält diesen einfach an der Leine.