Eine Gaststätte betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Gemäß § 2 des Thüringer Gaststättengesetzes (ThürGastG) ist eine Gaststätte vier Wochen vor Eröffnung des Betriebes unter Angabe der Art der zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke anzuzeigen.
Dokumente
Mitzubringen sind :
- Personalausweis oder Reisepass
- behördliches
Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- behördliche Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit
Fristen
Die Anzeige ist spätestens vier Wochen vor Eröffnung des Betriebes zu erstatten.
Bemerkung
Es ist eine Gebühr zu zahlen:
Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 2 Abs. 2 ThürGastG 40,00 Euro
Gewerbeanzeige 25,00 Euro
Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link:
E-Mail Gewerbeamt