Wer eine öffentliche Vergnügung (Volks- und Heimatfeste, Schützenfeste, Brauchtums- und Traditionsfeste, Sportfeste, Karnevalsveranstaltungen, Straßenfeste usw.) veranstalten will, muss dies gemäß § 42 Abs. 1 ThürOBG schriftlich der Gemeinde/Stadt anzeigen.
Das Formular für die Anzeige erhalten Sie unter Downloads als PDF-Datei zum Herunterladen.
Dokumente
Mitzubringen ist der Personalausweis oder Reisepass.
Fristen
Die Veranstaltung ist mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen.
Bemerkung
Eine schriftliche Bestätigung der Veranstaltungsanzeige erfolgt grundsätzlich nur bei Erlaubnissen wie z. B. Sperrzeiten oder Brauchtumsfeuern, oder bei der Erteilung von Auflagenbescheiden.
Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link:
E-Mail Gewerbeamt