Das Plakatieren im öffentlichen Verkehrsraum ist Nutzung der Straße über ihren Gemeingebrauch hinaus und stellt eine Sondernutzung dar.
Gemäß § 18 Absatz 1 Thüringer Straßengesetz und § 8 Absatz 1 Fernstraßengesetz i. V. m. § 4 der Sondernutzungssatzung der Stadt Nordhausen bedarf die Ausübung dieser Sondernutzung der schriftlichen Erlaubnis der Stadt Nordhausen.
Hierfür ist ein entsprechender Antrag beim Ordnungsamt, Sachgebiet Öffentliche Ordnung, Markt 15, zu stellen. Bitte geben Sie hier für evtl. Rückfragen immer ihre Telefonnummer mit an.
Antrag auf Sondernutzungserlaubnis (siehe Download)
Dokumente
schriftlichen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis
Fristen
Der schriftliche Antrag auf Sondernutzung muss dem Ordnungsamt 14 Tage vor dem Plakatierungsbeginn vorliegen.
Bemerkung
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 696-9567