Meldung

Bürgerbegegnung mit KZ-Überlebenden und Einweihung des Informations- und Erinnerungsortes Außenlager. Veranstaltungen am 11. April 2015

Donnerstag, 09. April 2015, 15:11 Uhr
Nordhausen. Vor 70 Jahren wurde das Konzentrationslager Mittelbau-Dora bei Nordhausen von US-amerikanischen Truppen befreit. Zu den Gedenkveranstaltungen vom 10. bis 14. April 2015 erwartet die KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora zahlreiche KZ-Überlebende aus aller Welt.

Einige von ihnen werden am Sonnabend, den 11. April 2015, an der Bürgerbegegnung teilnehmen. Ab 10 Uhr besteht die Möglichkeit, sich mit ehemaligen Häftlingen u.a. aus Frankreich, Israel, Polen, Russland und der Ukraine auszutauschen.

Die Bürgerbegegnung ist eine Kooperationsveranstaltung der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora mit der Stadt Nordhausen.

Ebenfalls am 11. April 2015 wird um 15 Uhr der Informations- und Gedenkort Außenlager an der ehemaligen Bahnhofsrampe in der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora eingeweiht.

Das Lager Dora war das Zentrum eines weit verzweigten Netzes von KZ-Außenlagern im Südharz, die im Oktober 1944 zum eigenständigen KZ Mittelbau zusammengefasst wurden. Im April 1945 bestand der KZ-Komplex Mittelbau aus 39 Außenlagern. Dort hielt die SS 1945 über 40.000 Menschen gefangen.
An die Außenlager erinnern 39 Tafeln an der ehemaligen Bahnhofsrampe. Vertiefende Informationen zu den Lagern sind ab dem 11. April 2015 auf der projektbegleitenden Website (www.aussenlager.dora.de) abrufbar, die vor Ort über einen QR-Code erreichbar ist.
Der Informations- und Gedenkort Außenlager wurde durch den Beirat ehemaliger Häftlinge des KZ Mittelbau-Dora initiiert. Die Bergsicherung Ilfeld GmbH bat anlässlich ihres 40-jährigen Bestehens um Spenden für dieses Projekt, durch die es 2015 realisiert werden konnte.

Außenlager (Foto: KZ Gedenkstätte Mittelbau-Dora) Außenlager (Foto: KZ Gedenkstätte Mittelbau-Dora)
Informations- und Gedenkort Außenlager an der ehemaligen Bahnhofsrampe in der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora (Foto: KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora)


Ausschlussklausel:
Entsprechend § 6 Abs. 1 VersG sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung ausgeschlossen.

Wir verwenden Cookies um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren und geben hierzu Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website an Partner weiter. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Impressum und der Datenschutzerklärung.