Kommunale Steuern

Für Grundbesitz (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, private und betriebliche Grundstücke) wird die Steuer erhoben.

Die Kommune wendet auf den vom Finanzamt festgesetzten Steuermeßbetrag den vom Stadtrat beschlossenen Hebesatz an und setzt die Grundsteuer durch Grundsteuerbescheid fest.

Steuerhebesätze 
Grundsteuer A (für land- u. forstwirtschaftlich genutzte Fläche)330 von Hundert
Grundsteuer B (für Bauland u. bebaute Grundstücke)460 von Hundert
Gewerbesteuer440 von Hundert
Stand: ab Januar 2016


Bei Fragen zum Thema kommunale Steuern wenden Sie sich bitte an das Amt für Finanz- und Vermögensverwaltung
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