Haushaltsplan der Stadt Nordhausen 2024

Haushalt 2020 Stadt Nordhausen (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Haushalt 2020 Stadt Nordhausen (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
  • Die Stadt Nordhausen hat gemäß §§ 6 ff. des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Doppik (ThürKDG) für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen und einen Haushaltsplan zu erstellen. Dabei hat sie ihre Haushaltswirtschaft gemäß § 3 ThürKDG so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Der Haushalt ist in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.
  • Mit dem Haushaltsplan 2024 sollen sowohl die Pflichtaufgaben als auch, soweit es der finanzielle Rahmen zulässt, freiwillige Aufgaben der Stadt finanziell untersetzt werden. Zielsetzung der Stadt Nordhausen ist es, die Ausgaben so zu gestalten, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger dabei größtmöglich berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Erhaltung, Erneuerung und Instandsetzung der städtischen Infrastrukturen, die Voraussetzung für ein funktionierendes Gemeinwesen sind.
  • Besondere Herausforderung bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2027 stellt insbesondere die Entwicklung der Preise für Strom, Gas und den gesamten Bau- und Dienstleistungssektor dar. Die steigenden Personalkosten sind auf den letzten Tarifabschluss zurückzuführen. Gleichzeitig müssen der erneute Anstieg der Kreisumlage sowie Kostensteigerungen der Freien Träger für die Betreibung der Kindertagesstätten kompensiert werden. Im Finanzplanungsjahr 2025 ist in Höhe von 1,3 Mio. Euro ein direkter Verlustausgleich aus dem städtischen Haushalt an die Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH für die Betreibung des ÖPNV in der Stadt Nordhausen zu zahlen, der sich in den Folgejahren auf 1,86 Mio. Euro im Jahr 2027 steigert. Gemäß der aktuellen Steuerschätzung vom Oktober 2023 sind für die Jahre 2024 bis 2027 geringere Zahlungen der Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt 1,65 Mio. Euro zu erwarten als bisher geplant, welche ebenfalls kompensiert werden müssen.
  • Positiv wurden die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen und die Erhöhung des Mehrbelastungsausgleichs ab dem Jahr 2024 entsprechend der Modellrechnung und des vorliegenden Entwurfs der Anpassung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes berücksichtigt. Eine Erhöhung der sonstigen Erträge/Einzahlungen ist aber ohne die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Gebührensatzungen, Kostenersatzsatzungen) nicht möglich.
  • Auch auf die Beteiligungsunternehmen der Stadt Nordhausen hat die aktuelle Marktlage großen Einfluss. Trotzdem sind Gewinnausschüttungen aus der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH in Höhe von 1,5 Mio. Euro sowie aus der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft mbH in Höhe von 1 Mio. Euro im Jahr 2024 aus den positiver als geplant laufendem Geschäftsjahr 2023 möglich.
  • Der Haushaltsplan, als Anlage zur Haushaltssatzung, ist Grundlage der städtischen Haushaltswirtschaft sowie der Finanzplanung und nach Maßgabe des ThürKDG sowie den dazu erlassenen Rechtsvorschriften verbindlich. Er enthält alle im Haushaltsjahr zu erwartenden Erträge und Einzahlungen sowie alle geplanten Aufwendungen und Auszahlungen für die Erfüllung der städtischen Aufgaben. Damit dient er der Feststellung und der Deckung des voraussichtlichen Finanzbedarfs.
  • Die Haushaltssatzung enthält die Kreditaufnahme des Stadtentwässerungsbetriebes in Höhe von 4 Mio. Euro als genehmigungspflichtigen Bestandteil.
  • Für den Kernhaushalt enthält sie keine Kreditaufnahmen, aber Verpflichtungsermächtigungen für die Haushaltsfolgejahre. Diese sind genehmigungsfrei, da in den Haushaltsjahren der Veranschlagung keine Kreditaufnahmen geplant sind.
  • Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 11.000.000 Euro, unverändert zu den Vorjahren, festgesetzt und ist damit ebenfalls genehmigungsfrei.
  • Der Stellenplan weist unverändert zum Vorjahr 411 Stellen aus.


Haushaltssatzung der Stadt Nordhausen für das Haushaltsjahr 2024

Die Haushaltssatzung der Stadt Nordhausen für das Haushaltsjahr 2024 wurde am 05.02.2024 mit Beschluss-Nr. BV/1362/2023 beschlossen. Die Genehmigung der Kommunalaufsicht wurde mit Bescheid vom 15.02.2024 erteilt.

Die Bekanntmachung erfolgte im Nordhäuser Ratskurier Nr. 2/2024 am 20.02.2022.

Für was benötigt die Stadt so viel Geld? Eckdaten zum Haushalt 2024

Die Stadtverwaltung Nordhausen erfüllt tagtäglich ihre Aufgaben:
  • hervorragende Kindergärten und Schulen vorhalten – in Betreuung und Infrastruktur,
  • Sicherheit und ständige Einsatzbereitschaft v.a. im Bereich Feuerwehr und Ordnungsamt gewährleisten und auch Bombenentschärfungen verantworten sowie administrieren,
  • Straßen und Brücken in einem ansehnlichen Zustand erhalten,
  • für Vereine und Schulkinder moderne Sportstätten herrichten und unterhalten,
  • tausende Bäume, alle Friedhöfe, das Tierheim und städtisches Grün in Schuss halten
  • Brachen und Schandflecke neu entwickeln und auf der anderen Seite Denkmäler retten,
  • einen adäquaten Bürgerservice vorhalten,
  • Abwasser ordnungsgemäß bearbeiten,
  • einen ÖPNV 24/7 bereitstellen,
  • kulturelle Angebote vorhalten (Theater, Museen, Feste, Märkte),
  • und und und.


Neben vielen Investitionsvorhaben ermöglicht der genehmigte Haushalt auch die Fortsetzung vieler freiwilliger Leistungen, die eine Kommune lebenswert machen und deren gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken:
u. a.
  • Zuschuss zur Gemeinschaftsverpflegung in den Kindertagesstätten.
  • Unterstützung der Jugendarbeit im Stadtgebiet.
  • Aufrechterhaltung eines attraktiven Öffentlichen Personennahverkehrs.
  • Zuschüsse für Vereine und Institutionen im Stadtgebiet und in den Ortsteilen in den Bereichen Heimat- und Kulturpflege, Sport.
  • Jugendförderung und Wohlfahrtspflege.
  • kostenfreie Nutzung der Stadtbibliothek und der Museen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
  • jährliche Kinder-, Familien- und Stadtfeste.
  • Baumpflanzung für jedes Neugeborene.
  • Eigenanteile für Maßnahmen aus dem Stadtgrünfonds.
  • Übernahme Mitgliedsbeiträge für Kinder in Sportvereinen.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt in der Zeit vom 20. Februar 2024 bis 5. März 2024 während der Öffnungszeiten der Verwaltung im Büro des Oberbürgermeisters, Rathaus, Markt 1, Zimmer 104 öffentlich aus und kann bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses eingesehen werden.

Eckdaten zum Haushalt 2024:
  • Der Haushalt 2024 weist im Ergebnishaushalt einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 4,73 Mio. € aus, denn den Erträgen in Höhe von 96,25 Mio. € stehen Aufwendungen in Höhe von 101 Mio. € gegenüber. Auch in den Finanzplanungsjahren 2025 bis 2027 muss mit Defiziten geplant werden. Die geplanten Defizite können jedoch durch die positiven Vorträge aus den Haushaltsjahren ausgeglichen werden.
  • Insgesamt sind Investitionsauszahlungen in Höhe von 30,64 Mio. € für das Haushaltsjahr 2024 geplant.
  • Neben der Theatersanierung fließen in die Schulen GS Niedersalza und die neuen Hortgebäude 7,425 Mio. €.
  • Für die Stadtplanung/-entwicklung und Investitionen in Blasiikirchplatz, Sanierung des Humboldt-Gymnasiums, Stadtumbaugebiet Nord, Fernwärmeausbau der EVN) sind 7,267 Mio. Euro geplant.
  • In Infrastrukturmaßnahmen, Wallrothstraße, Lützowstraße, Geh- und Radwege, Bushaltestellen, Beleuchtungsanlagen sollen 2,515 Mio. Euro investiert werden.
  • Insgesamt beträgt das Volumen des Finanzhaushalts 123,4 Mio. € (89,41 Mio. € laufende Verwaltung + 30,64 Mio. € Investitionsauszahlungen + 3,35 Mio. € Tilgung von Krediten).

Haushaltssatzung einsehen!

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt in der Zeit vom 20. Februar 2024 bis 5. März 2024 während der Öffnungszeiten der Verwaltung im Büro des Oberbürgermeisters, Rathaus, Markt 1, Zimmer 104 öffentlich aus und kann bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses eingesehen werden.

Wir verwenden Cookies um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren und geben hierzu Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website an Partner weiter. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Impressum und der Datenschutzerklärung.