Haushaltsplan der Stadt Nordhausen 2025
Haushalt 2020 Stadt Nordhausen (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Die Stadt Nordhausen hat gemäß §§ 6 ff. des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Doppik (ThürKDG) für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen und einen Haushaltsplan zu erstellen. Dabei hat sie ihre Haushaltswirtschaft gemäß § 3 ThürKDG so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Der Haushalt ist in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.
Mit dem Haushaltsplan 2024 sollen sowohl die Pflichtaufgaben als auch, soweit es der finanzielle Rahmen zulässt, freiwillige Aufgaben der Stadt finanziell untersetzt werden. Zielsetzung der Stadt Nordhausen ist es, die Ausgaben so zu gestalten, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger dabei größtmöglich berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Erhaltung, Erneuerung und Instandsetzung der städtischen Infrastrukturen, die Voraussetzung für ein funktionierendes Gemeinwesen sind.
Weiterhin hohe Investitionstätigkeit:
In den Jahren nach der abgeschlossenen Haushaltskonsolidierung im Jahr 2019 war die Investitionstätigkeit auf einem sehr hohen Niveau. Viele der in Vorjahren begonnenen Investitionsmaßnahmen werden 2025 fortgeführt bzw. abgeschlossen.
Insgesamt sind im Jahr 2025 Investitionsauszahlungen in Höhe von 18,4 Mio. Euro geplant, bei Eigenmitteln in Höhe von 4,7 Mio. Euro. Damit sind drei Viertel der Investitionen durch Fördermittel und Investitionspauschalen gegenfinanziert. Auch hier hat die Stadt Nordhausen in Form einer Investitionssonderpauschale in Höhe von 560.000 Euro aus dem Gesetz zur Stärkung kreisangehöriger Kommunen 2025 profitiert. Von den 18,4 Mio. Euro fließen
- 3,1 Mio. Euro in die Sanierung des Theaters,
- 4,5 Mio. Euro als Weiterreichung in das Humboldt-Gymnasium,
- 4,3 Mio. Euro in den Fernwärmeausbau,
- 1,5 Mio. Euro in den Ausbau der Wallrothstraße,
- 1,75 Mio. Euro in die Brücke in der Sondershäuser Straße im OT Sundhausen.
Eckdaten zum Haushalt: - Ergebnisplan und der Finanzplan sind unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen aus Haushaltsvorjahren (einschließlich des Finanzplanungszeitraumes bis 2028) ausgeglichen. Neue Kreditaufnahmen sind nicht geplant, auch nicht in den Jahren, in denen Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt werden (diese sind damit genehmigungsfrei).
- Der Haushalt 2025 weist im Ergebnishaushalt einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 7,4 Mio. Euro aus, denn den Erträgen in Höhe von 98,3 Mio. Euro stehen Aufwendungen in Höhe von 105,7 Mio. Euro gegenüber. Auch in den Finanzplanungsjahren 2026 bis 2028 muss mit Defiziten geplant werden. Die geplanten Fehlbeträge können noch durch die positiven Vorträge aus den Haushaltsvorjahren ausgeglichen werden. Diese schrumpfen im Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2028 jedoch von 16,29 Mio. Euro um fast 10 Mio. Euro auf 6,4 Mio. Euro zum Ende des Jahres 2028.
- Der Finanzhaushalt, in dem die reinen Ein- und Auszahlungen betrachtet werden, weist im Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen, also dem Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, ein Einzahlungsdefizit von 1,1 Mio. Euro aus. Damit können die ordentlichen Tilgungen von Investitionskrediten in Höhe von 3,2 Mio. Euro nur durch die Vorträge aus Vorjahren finanziert werden. Somit verbleibt kein Saldo, der als Eigenmittel für Investitionsauszahlungen zur Verfügung stehen könnte. Aufgrund dieses Umstandes ist es nicht möglich, neue Kredite aufzunehmen, da deren Finanzierung (der Schuldendienst aus Zinsen und Tilgung) im derzeitigen Haushalt nicht dargestellt werden kann. Der Ausgleich im Finanzhaushalt ist aufgrund der positiven Vorträge aus Vorjahren im Finanzplanungszeitraum 2025 – 2028 gerade noch gegeben – aber endlich. Insgesamt beträgt das Volumen des Finanzhaushalts 115,5 Mio. Euro (93,9 Mio. Euro laufende Verwaltung + 18,4 Mio. Euro Investitionsauszahlungen + 3,2 Mio. Euro Tilgung von Krediten).
- Erneut erhöht sich die Kreisumlage um mehr als 1,1 Mio. Euro auf nunmehr 21,7 Mio. Euro. Bereits in den letzten Jahren musste die Stadt Nordhausen jeweils ca. 1 Mio. Euro mehr aufbringen. Dies entspricht einer Steigerungsrate der Kreisumlagezahlungen von ca. 60 % in den letzten 10 Jahren. (2016: 13,64 Mio. Euro - 2025: 21,71 Mio. Euro).
- Auch die Zuschüsse für die Freien Träger der Kindertageseinrichtungen steigen im Vergleich zum Vorjahr um weitere 0,8 Mio. Euro an.
- Verpflichtungsermächtigungen werden für die Jahre 2026 bis 2028 insgesamt in Höhe von 13,7 Mio. Euro für die Generalsanierung des Theaters Nordhausen (4,5 Mio. Euro) und die Sanierung der Wallrothstraße (9,2 Mio. Euro) veranschlagt. Diese sichern einen reibungslosen Fortgang der Bauarbeiten und der damit verbundenen Ausschreibungen und Vergaben.
- Der Kredit zur Liquiditätssicherung wird mit einem Höchstbetrag in Höhe von 11 Mio. Euro in der Haushaltssatzung festgeschrieben. Damit liegt er unter 1/6 der lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit und ist somit ebenfalls genehmigungsfrei.
- Die Höhe der Steuersätze für Gemeindesteuern wurden mit der Hebesatzsatzung festgesetzt. Aufgrund der Grundsteuerreform mussten hier Anpassungen erfolgen, um die seitens des Gesetzgebers angedachte und auch erforderliche Aufkommensneutralität zu verwirklichen.
- Der einzig genehmigungspflichtige Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Investitionskredit des Stadtentwässerungsbetriebes (SEB) in Höhe von 2,5 Mio. Euro. Der SEB weist weiterhin einen Kredit zur Liquiditätssicherung in Höhe von 1,5 Mio. Euro aus. Dieser ist genehmigungsfrei.
- Die Personalkosten wurden aufgrund der angekündigten Tarifverhandlungen bereits im 1. Haushaltsentwurf mit einer Erhöhung von 3 % (+ 0,7 Mio. Euro) für das Haushaltsjahr 2025 eingeplant. Der nun mit Tarifabschluss beschlossene, weitere Anstieg ab 2026 in Höhe von 2,8 % musste für die Jahre 2026 bis 2028 mit 635.000 Euro /Jahr in der Finanzplanung berücksichtigt werden. Der Stellenplan weist 420 Stellen aus (+10 zum Vorjahr). Der Stellenzuwachs resultiert im Wesentlichen aus dem Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes für die Stadt Nordhausen (+12).
- Die Mehrkosten müssen kompensiert werden. Deshalb ist die Stadt dankbar für die Zahlungen aus dem Thüringer Finanzausgleichsgesetz, die gegenüber dem Vorjahr um 1,3 Mio. Euro steigen. Zusätzlich kommen der Stadt Nordhausen aus dem vom Landtag beschlossenen Gesetz zur Stärkung der kreisangehörigen Gemeinden für das Jahr 2025 700.000 Euro zugute. Von diesen werden 0,44 Mio. Euro direkt an die Badehaus Nordhausen GmbH weitergereicht - zweckgebunden zur Kompensation der gestiegenen Energiekosten des Schwimmbades.
- Die Beteiligungsunternehmen der Stadt (HVV und SWG) leisten auch in diesem Jahr ihren Beitrag für den städtischen Haushalt in Form von Gewinnausschüttungen in Höhe von insgesamt 2,4 Mio. Euro netto.
- Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben werden mit 46,45 Mio. Euro geplant (47% aller Erträge).
Haushaltssatzung der Stadt Nordhausen für das Haushaltsjahr 2025
Die Haushaltssatzung der Stadt Nordhausen für das Haushaltsjahr 2025 wurde am 23.04.2025 mit Beschluss-Nr. BV/0001/2024 beschlossen. Die Genehmigung der Kommunalaufsicht wurde mit Bescheid vom 15.05.2025 erteilt.
Die Bekanntmachung erfolgte im
Nordhäuser Ratskurier Nr. 8/2025 am 19.05.2025.
Für was benötigt die Stadt so viel Geld? Eckdaten zum Haushalt 2024
Die Stadtverwaltung Nordhausen erfüllt tagtäglich ihre Aufgaben:
- hervorragende Kindergärten und Schulen vorhalten – in Betreuung und Infrastruktur,
- Sicherheit und ständige Einsatzbereitschaft v.a. im Bereich Feuerwehr und Ordnungsamt gewährleisten und auch Bombenentschärfungen verantworten sowie administrieren,
- Straßen und Brücken in einem ansehnlichen Zustand erhalten,
- für Vereine und Schulkinder moderne Sportstätten herrichten und unterhalten,
- tausende Bäume, alle Friedhöfe, das Tierheim und städtisches Grün in Schuss halten
- Brachen und Schandflecke neu entwickeln und auf der anderen Seite Denkmäler retten,
- einen adäquaten Bürgerservice vorhalten,
- Abwasser ordnungsgemäß bearbeiten,
- einen ÖPNV 24/7 bereitstellen,
- kulturelle Angebote vorhalten (Theater, Museen, Feste, Märkte),
- und und und.
Neben vielen Investitionsvorhaben ermöglicht der genehmigte Haushalt auch die Fortsetzung vieler freiwilliger Leistungen, die eine Kommune lebenswert machen und deren gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken:
u. a.
- Zuschuss zur Gemeinschaftsverpflegung in den Kindertagesstätten.
- Unterstützung der Jugendarbeit im Stadtgebiet.
- Aufrechterhaltung eines attraktiven Öffentlichen Personennahverkehrs.
- Zuschüsse für Vereine und Institutionen im Stadtgebiet und in den Ortsteilen in den Bereichen Heimat- und Kulturpflege, Sport.
- Jugendförderung und Wohlfahrtspflege.
- kostenfreie Nutzung der Stadtbibliothek und der Museen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
- jährliche Kinder-, Familien- und Stadtfeste.
- Baumpflanzung für jedes Neugeborene.
- Eigenanteile für Maßnahmen aus dem Stadtgrünfonds.
- Übernahme Mitgliedsbeiträge für Kinder in Sportvereinen.
Zuschuss zur Gemeinschaftsverpflegung in den Kindertagesstätten.
Unterstützung der Jugendarbeit im Stadtgebiet.
Aufrechterhaltung eines attraktiven Öffentlichen Personennahverkehrs.
Zuschüsse für Vereine und Institutionen im Stadtgebiet und in den Ortsteilen in den Bereichen Heimat- und Kulturpflege, Sport.
Jugendförderung und Wohlfahrtspflege.
kostenfreie Nutzung der Stadtbibliothek und der Museen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
jährliche Kinder-, Familien- und Stadtfeste.
Baumpflanzung für jedes Neugeborene.
Eigenanteile für Maßnahmen aus dem Stadtgrünfonds.
Übernahme Mitgliedsbeiträge für Kinder in Sportvereinen.