Wahlen in der Stadt Nordhausen
Wahl der Ortsteilbürgermeisterin/des Ortsteilbürgermeisters im Nordhäuser Ortsteil Herreden
Am Sonntag, dem 25. September 2022 findet in Herreden die Wahl der Ortsteilbürgermeisterin/des Ortsteilbürgermeisters statt. Sollte bei dieser Wahl kein/e Kandidat/in mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, findet am 9. Oktober 2022 eine Stichwahl statt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet sowie seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt in Herreden haben. Bis spätestens zum 4. September erhalten alle Wahlberechtigten einen Wahlbenachrichtigungsbrief. Am Wahltag ist das Wahllokal im Dorfgemeinschaftshaus, Hochstedter Straße 4, von 08.00 bis 18.00 Uhr, geöffnet.
Wer nicht die Möglichkeit hat, am Wahltag das Wahllokal aufzusuchen, kann seine Stimme per Briefwahl abgeben. Unter folgendem Link kann ab dem 2. September die Briefwahl elektronisch beantragt werden:
Hier können Sie die Briefwahlunterlagen beantragen!!
- Noch schneller und einfacher geht die Beantragung über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code, der schnell und unkompliziert eine Verbindung mit der Antragsseite auf der Homepage herstellt.
- Außerdem besteht die Möglichkeit, den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Briefwahlantrag auszufüllen und dem Briefwahlbüro zukommen zu lassen. Das kann auf folgenden Wegen erfolgen:
- Den Briefwahlantrag in den Briefkasten am historischen Rathaus (Markt 1) einwerfen oder per Post in einem frankierten Briefumschlag an das Briefwahlbüro senden.
- Den Briefwahlantrag per Fax an 03631/696811 senden.
- Ebenfalls möglich ist die Beantragung per E-Mail an wahlen@nordhausen.de. Dabei sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift anzugeben.