Baulückenkataster

Das Baulückenkataster der Stadt Nordhausen für Wohnen ist über die untenstehende Karte einsehbar. Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Amt für Stadtentwicklung gerne zur Verfügung!

In einem Gespräch mit den Mitarbeitern des Sachgebietes Stadtentwicklung und dem Bauordnungsamt der Stadt Nordhausen können weitere Fragen zu einer möglichen Bebauung einer Baulücke geklärt werden. Die Aufnahme von Grundstücken begründet alleine noch kein konkretes Baurecht und stellt lediglich eine unverbindliche planungsrechtliche Bewertung ohne Gewähr dar.

Die Flächenzuschnitte ergeben sich aus vorhandenen Grundstücksgrenzen oder können Parzellierungsvorschläge aus mehreren Flurstücken, bzw. Teilflurstücken sein.

Weitere Hinweise zum Baulückenkataster erhalten Sie unter Fragen und Antworten zum Baulückenkataster der Stadt Nordhausen für Wohnen.


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Fragen und Antworten zum Baulückenkataster der Stadt Nordhausen für Wohnen

Was ist ein Baulückenkataster?

Ein Baulücken-, bzw. Baulandkataster enthält unbebaute oder geringfügig bebaute Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb des bebauten bzw. bebaubaren Siedlungsgebietes einer Stadt. Diese Baulücken können in Form von Karten oder Listen mit weiteren Informationen veröffentlicht werden. Die gesetzliche Grundlage zur Veröffentlichung eines Baulandkatasters ist im Baugesetzbuch geregelt (§ 200 Abs. 3 BauGB).

Wozu dient ein Baulückenkataster?

Mit einem Baulückenkataster können sich Bauinteressierte einen Überblick zu möglichen Wohnbaulandreserven schaffen und ein Anstoß zur Mobilisierung von Baulandpotenzialen geschaffen werden.

Ein Baulückenkataster dient somit auch einer flächensparenden Siedlungsentwicklung, die den Landschafts- und Freiraum vor zusätzlicher Inanspruchnahme sowie Versiegelung schont. Durch die Nutzung von vorhandener technischer Erschließung (z. B. Strom, Gas, Wasser) kann diese effizienter genutzt, Kosten gespart und Verkehrsaufwand reduziert werden.

Welche rechtliche Bedeutung hat die Aufnahme von Flächen in ein Baulückenkataster?

Durch die Aufnahme in das Baulückenkataster entstehen dem Grundstückseigentümer keine Verpflichtungen zur Bebauung. Ebenfalls ersetzt die Aufnahme keine Baugenehmigung und begründet nicht automatisch Baurecht für Bauinteressierte. Zur Klärung der Zulässigkeit von Bauvorhaben wird Bauinteressierten in der Regel eine Bauvoranfrage an das Bauordnungsamt der Stadt Nordhausen, bzw. ein entsprechendes Gespräch im Voraus empfohlen.

Für die im Baulückenkataster veröffentlichten Daten wird seitens der Stadt Nordhausen keine Gewährleistung für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit übernommen. Es bestehen kein Rechtschutz durch die Aufnahme ins Baulückenkataster und kein Amtshaftungsanspruch bei fehlerhafter Aufnahme unbebaubarer Baugrundstücke ins Baulückenkataster.

Welche Flächen werden aufgenommen?

Das Baulückenkataster der Stadt Nordhausen beinhaltet die bekannten, unbebauten oder nur geringfügig bebauten Grundstücke innerhalb des unbeplanten Innenbereichs oder im Bereich eines Bebauungsplans, die sofort oder in absehbarer Zeit für eine Wohnnutzung bebaubar sind.

Baulücken, die noch nicht im städtischen Baulückenkataster veröffentlicht wurden, können Sie gerne an das Amt für Stadtentwicklung melden. Ebenso besteht die Möglichkeit des Widerspruchs einer Veröffentlichung von Grundstücken im Baulückenkataster durch die jeweiligen Eigentümer.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Die im Baulückenkataster erfassten Flächen erhalten eine städtische Sachnummer zur Identifizierung und werden mit dem Straßennamen und der Flächengröße veröffentlicht. Personenbezogene Daten der Grundstückseigentümer werden aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht oder an Bauinteressenten weitergegeben ohne dass eine entsprechende Einwilligung vorliegt.

Wie erfolgt die Veröffentlichung und ist ein Widerspruch möglich?

Einen Monat vor der erstmaligen Veröffentlichung des Baulückenkatasters ist die Stadt Nordhausen verpflichtet die Veröffentlichungsabsicht öffentlich bekannt zu geben und dabei auf das Widerspruchsrecht von Grundstückseigentümern hinzuweisen.
Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt "Nordhäuser Ratskurier" Nr. 2/2019 am 6. März 2019 (s. Seite 7).
Auch nach der Bekanntgabe und Veröffentlichung ist ein Widerspruch jederzeit möglich. Die entsprechenden Grundstücke werden dann alsbald als möglich aus dem Baulückenkataster entfernt. Ein Formular zum Widerspruch zur Veröffentlichung von Grundstücken im Baulückenkataster der Stadt Nordhausen für Wohnen steht auf der Internetseite der Stadt Nordhausen oder im Amt für Stadtentwicklung zur Verfügung.

Wie erfolgt eine Interessenbekundung und Kontaktvermittlung zu einer Baulücke?

Aus Datenschutzgründen werden personenbezogene Daten nur mit einer entsprechenden Einwilligungserklärung an Grundstückseigentümer weitergegeben. Eine Interessenbekundung an einer Baulücke und die Einwilligung zur Weitergabe von Kontaktdaten ist über das Formular Interessenbekundung zu einer Baulücke im Baulückenkataster der Stadt Nordhausen für Wohnen möglich. Ein Anspruch besteht nicht und die Kontaktaufnahme ist freiwillig.

Kontakt

Frau Haake
Markt 1; Stadthaus, 2.OG 99734 Nordhausen
03631 / 696- 9465
03631 / 696- 87465

Formulare

Folgend finden Sie zur Interessensbekundung an einer Baulücke oder zum Widerspruch zur Veröffentlichung Ihrer Grundstücke im Baulückenkataster der Stadt Nordhausen für Wohnen die entsprechenden Formulare:

Datenschutzhinweis

Die Kartendaten werden in einem iFrame über umap.openstreetmap.fr eingebunden.


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