Nordhausen als Oberzentrum der Planungsregion Nord

Stadt Nordhausen (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Stadt Nordhausen (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)

Beschluss über den zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms - Nordhausen wird Oberzentrum

Die Landesregierung hat 16. Januar 2024 den zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms beschlossen: Nordhausen wird zusätzlich als Oberzentrum ausgewiesen. Damit befindet sich in jeder der vier Thüringer Planungsregionen mindestens ein Oberzentrum.

„Es handelt sich um ein wichtiges und richtiges Signal an die Kommunen Nordthüringens für eine stärkere Zusammenarbeit und das Bekenntnis der Landesregierung zur Rolle der Stadt Nordhausen für deren Entwicklung“, so Oberbürgermeister Kai Buchmann. „Für die Stadt Nordhausen erfüllt sich mit dem gestrigen Beschluss des Kabinetts ein lang gehegter Traum. Jahrzehntelang setzte sich die Stadt dafür ein, jetzt macht es das Land möglich“. Er dankt all denen, die in den letzten Monaten und Jahren nie lockergelassen haben. „Die Stadtverwaltung, der Stadtrat, meine Amtsvorgänger, Unternehmen, Institutionen und Behörden haben gemeinsam dafür gesorgt, dass das „Oberzentrum Nordhausen“ nun in wirklich greifbare Nähe gerückt ist.“

Weiterführende Links:

Beteiligung der Öffentlichkeit zum zweiten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms startet am 5. Februar 2024

Bis zum 15. März 2024 läuft das Beteiligungsverfahren zum zweiten Entwurf des Thüringer Landesentwicklungsprogramms (LEP). Über die eigens eingerichtete Onlinebeteiligungsplattform können die interessierte Öffentlichkeit und Behörden Stellungnahmen einreichen.

Die Verfahrensunterlagen können auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft abgerufen werden!

Die Onlinebeteiligungsplattform ist ebenfalls dort zu finden. Darüber hinaus können die Verfahrensunterlagen ab 5. Februar bis zum 15. März 2024 im Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar und dessen Außenstellen in Gera, Sondershausen und Suhl eingesehen werden. Ort und Zeit können dem Bekanntmachungstext in Staatsanzeiger, vielen Amtsblättern sowie den Internetseiten entnommen werden.

Stellungnahmen an das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft können bis 15. März 2024 übermittelt werden.

8 Punkte für Nordhausen als Oberzentrum der Planungsregion Nord

Die Stadt Nordhausen wird im ersten LEP-Entwurf erneut als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums eingestuft. Gerade im Zuge der Festlegung der zwei neuen Oberzentren Eisenach und das funktionsteilige Oberzentrum Südthüringen (bestehend aus den Städten Suhl, Zella-Mehlis, Schleusingen und Oberhof), beide in der Planungsregion Südwestthüringen gelegen, besteht in Nordhausen Unverständnis darüber, dass es demnach künftig in Nordthüringen als einziger der vier Thüringer Planungsregionen kein Oberzentrum geben soll. Dieses Argument untermauert der erste Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringens mit dem Ausweis der überdurchschnittlichen Fahrzeit aus dem Südharz, dem Raum um den Kyffhäuser und dem nordwestlichen Thüringen zum nächsten Oberzentrum (Vgl. Abb. 1 S. 27) selbst. Die Ausweisung der Oberzentren Eisenach und des funktionsteiligen Oberzentrums Südthüringen baut diese Erreichbarkeitsasymmetrie im Freistaat Thüringen leider nicht ab.

Die Stadt Nordhausen ist mit den beiden neuen Oberzentren gemäß LEP-Entwurf in Größe, Lage, Wirtschaftskraft, Bedeutung im Raum etc. durchaus vergleichbar. Die oberzentrale Bedeutung Nordhausens ergibt sich einerseits aus der Zahl und Vielfältigkeit der angebotenen Einrichtungen und Dienstleistungen, deren Konzentration mit der Ausweisung Nordhausens als Oberzentrum weiter gefördert würde. Andererseits ergibt sich die oberzentrale Funktion durch den erheblichen Bedeutungsüberschuss gegenüber dem funktional verflochtenen Umland bzw. der Planungsregion Nord. Da im LEP-Entwurf keine konkreten Kriterien zur Definition der neuen Oberzentren benannt werden, erlauben wir uns, die Kriterien für ein Oberzentrum Stadt Nordhausen, in Ergänzung der bereits jahrzehntelangen Stellungnahmen der Stadt, darzulegen:

1. Nordhausen ist der größte Wirtschaftsstandort Nordthüringens!
Nordhausen hat in der Planungsregion Nord eine außerordentliche Bedeutung als Wirtschafts- und Industriestandort und ist ein Einpendler- und Arbeitsplatzschwerpunkt mit Sitz von großen, strukturbestimmenden Industrieansiedlungen des Maschinenbaus, der Nahrungs- und Genussmittelindustrie, der Papierverarbeitung, des Berg- und Spezialtiefbaus usw.
Nordhausen kann folglich einen umfassenden Arbeitsmarkt mit regionalen, nationalen und internationalen Verflechtungen vorweisen.

2. Nordhausen ist überregionales Zentrum der Gesundheitsversorgung!
Allen voran ist hier das hochmoderne Südharz Klinikum (SHK), mit ca. 900 Betten und ca. 2.000 Beschäftigten, zu nennen. Das als Klinikum der Schwerpunktversorgung eingestufte Haus ist akademisches Lehrkrankenhaus des Universitätsklinikums Jena und Rettungshubschrauberstandort Nordthüringens. Es versorgt als medizinische Einrichtung das Gebiet zwischen den jeweils mehr als 80 km entfernten Oberzentren mit Kliniken der Maximal- bzw. Supramaximalversorgung Erfurt, Halle, Magdeburg und Göttingen. Das Südharz Klinikum zählt zu den größten Arbeitgebern und Ausbildungsbetrieben der Region. Nordhausen ist Sitz eines der fünf Tumorzentren Thüringens, neben Nordhausen gibt es regionale klinische Krebsregister in den Oberzentren Erfurt, Jena, Gera und Suhl. Weiterhin weist die Stadt eine hohe Arztdichte auf und verfügt über ein vielfältiges, modernes und umfassendes Angebot an Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, die das soziale Wohnraumangebot der Stadt ergänzen.

3. Nordhausen ist zentraler Bildungs- und Hochschulstandort der Region!
Mit der Hochschule Nordhausen ist die Stadt bereits heute der zentrale Standort modernster Bildung und Forschung sowie innovativ orientierter Wirtschaftsunternehmen im Thüringer Norden und den angrenzenden Bundesländern. Das Staatliche Studienkolleg ist eine der Hochschule Nordhausen zugeordnete Bildungseinrichtung für Thüringen, die ausländische Studienbewerber auf das Studium an einer Hochschule oder Universität vorbereitet. Mit der Gründung des Instituts für Akademische Weiterbildung und des Hochschulinkubators für Entrepreneurship (kurz: hike) der Hochschule Nordhausen wurden im Jahr 2022 der Bereich des Wissens- und Technologietransfers weiter gestärkt. Ergänzt wird dieser Bereich um das hier und in Sondershausen ansässige Business and Innovation Center Nordhausen (BIC).
Die Stadt Nordhausen ist Schulträgerin der Grund- und Regelschulen und verfügt über moderne Sportstätten.
Weiterführende Schulen, Berufsschulen bzw. Institutionen der beruflichen Aus- und Weiterbildung ergänzen die Bildungslandschaft: 2 staatliche Gymnasien, das Berufliche Gymnasium, Staatliche Berufsbildende Schule für Gesundheit, Soziales und Wirtschaft, Staatliche Berufsbildende Schule 2, Staatliches regionales Förderzentrum "St. Martin" Nordhausen, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Staatliches Förderzentrum „J. H. Pestalozzi“, Berufsbildungszentrum Nordhausen (BBZ Nordhausen), pro vita Akademie Nordhausen gGmbH, IWK-Institut für Weiterbildung in der Kranken- & Altenpflege, etc.

4. Nordhausen ist Sitz von Behörden und Verwaltungen!
Essenziell für ein Oberzentrum ist das Vorhandensein von Behörden und Gerichten höherer Stufe. Neben dem Amtsgericht haben das Sozialgericht, das Arbeitsgericht, die Landespolizeiinspektion, das für die Region Nordthüringen zuständige Arbeitsamt, das Katastrophenschutzlager Nordthüringen, die Rettungsleitstelle für die Landkreise Nordhausen und Kyffhäuserkreis sowie das Zollamt als Außenstelle des Hauptzollamtes Erfurt ihren Sitz in der Stadt. Daneben findet sich die Regionalstelle der GFAW, der Thüringer Aufbaubank, das Regionalbüro der IHK Erfurt, Europa-Service Nordthüringen in der Stadt Nordhausen

5. Nordhausen ist Nordthüringens Verkehrsknotenpunkt!
Die Stadt verfügt über optimale verkehrliche Anbindung im motorisierten Verkehr mit drei Autobahnanschlussstellen an der BAB 38, die Bundesfernstraßen B 4 und B 243neu (autobahnähnlich ausgebaut) sowie einen auch für Geschäftsflüge geeigneten Sonderlandeplatz mit Bauschutzbereich für Maschinen bis zu 5,7t.
Nordhausen besitzt zudem eine ausgeprägte städtische und regionale Verkehrsinfrastruktur mit Straßenbahn (4 Linien), Stadt- und Regionalbuslinien sowie eine zentrale Umsteigestelle aller Verkehrsträger (DB, Harzer Schmalspurbahnen (HSB), Straßenbahn einschließlich Hybridfahrzeugen Duo Combino zur Kombination von Straßenbahn- und HSB-Netz, Stadt- und Regionalbusse, Fernbusse, Taxi, Individualverkehr) auf dem Bahnhofsplatz Nordhausen.

6. Nordhausen ist Nordthüringens Kulturstadt.
Eine herausgehobene zentrale Kulturfunktion wird u. a. durch die diversen Kultureinrichtungen Nordhausens mit überregionaler Strahlkraft erfüllt, wie die Theater Nordhausen / Loh-Orchester Sondershausen GmbH mit festem Ensemble, die umfassende Museumslandschaft und eine Stadtbibliothek mit einem überregionalen Einzugsgebiet.

7. Nordhausen ist für Nordthüringen eine leistungsfähige, attraktive und stark frequentierte Einkaufsstadt.
Sie verfügt im gesamtdeutschen Vergleich über eine herausragende Einzelhandelszentralität von 144 % (Eisenach 141 %) und als Thüringer Mittelstadt sowohl über eine quantitativ überdurchschnittliche Verkaufsflächenausstattung von 3,1 m²/EW (Eisenach 3,24 m²/EW), als auch über einen qualitativ hochwertigen und umfassenden Einzelhandelsbesatz.

8. Nordhausen ist Knotenpunkt im Dreiländereck.
Auch im Vergleich mit den Zentrumsfestlegungen der benachbarten Bundesländer Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sollte über die Ausweisung im Thüringer Randbereich nachgedacht werden. Insbesondere an der Nahtstelle zwischen drei Bundesländern kann die Stadt Nordhausen die vorhandene oberzentrale Versorgungslücke ausfüllen, was aus landesplanerischer Sicht unverzichtbar sein sollte und die gesamte Region stärken würde.

In der Planungsregion Nord muss es im Sinne einer ausgewogenen Landesentwicklung im Freistaat Thüringen ebenfalls ein Oberzentrum geben!

In der Planungsregion Nord gibt es keine Stadt mit der Bedeutung Nordhausens. Die Stadt Nordhausen hat das Potential, die gesamte nördliche Region Thüringens zu stärken, indem die Standortvorteile der Stadt aktiv gestärkt, optimiert und nach außen kommuniziert werden. Für die Entwicklung der Region ist die Entwicklung eines Oberzentrums Nordhausen ein entscheidender, notwendiger Schritt und die Einstufung im LEP dementsprechend unverzichtbar.

Hintergrund: Landesentwicklung - Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm

Derzeit wird das Landesentwicklungsprogramm geändert. Im Rahmen einer Teilfortschreibung sind die Änderungen auf diejenigen Regelungen beschränkt, die einer aktuellen Überarbeitung bedürfen: Dies sind aufgrund der der Gemeindeneugliederungen und der dynamische Entwicklung im Themenbereich Energie die Abschnitte

1.1 Handlungsbezogene Raumkategorien,
2.2 Zentrale Orte und überörtlich bedeutsame Gemeindefunktionen,
2.3 Mittelzentrale Funktionsräume und
5.2 Energie.

Im Rahmen der Änderung des Landesentwicklungsprogramms werden erstmalig alle Zentralen Orte im Landesentwicklungsprogramm nach landeseinheitlichen Kriterien bestimmt. Bei der Neubestimmung der Grundzentren soll eine Berücksichtigung der in der letzten Wahlperiode erfolgten Gemeindeneugliederungen und Orientierung an den Eckpunkten des Leitbildes und der Leitlinien für die Neugliederung der Gemeinden in Thüringen unter Berücksichtigung des Urteils des ThürVerfGH vom 9. Juni 2017 erfolgen. Demnach sollen alle neu gebildeten Gemeinden mit einer vorausberechneten Zahl von mindestens etwa 6.000 Einwohnern im Jahr 2035 bzw. 2040 die Funktion eines Zentralen Ortes übernehmen. Damit erhöht sich die Zahl der Grundzentren von derzeit 76 auf 85. Dies trägt zur Stärkung des ländlich geprägten Raums bei. Die bisherigen Oberzentren Erfurt, Jena und Gera sollen um das Oberzentrum Eisenach sowie um das funktionsteilige Oberzentrum Südthüringen, bestehend aus den Städten Suhl, Zella-Mehlis, Schleusingen und Oberhof ergänzt werden.

Weitere Information zum Verfahren und zu den Beteiligungsmöglichkeiten

Stufe 3: Erster LEP-Entwurf

Stufe 3: Erster LEP-Entwurf, einschließlich Entwurf des Umweltberichts mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Am 22. November 2022 hat die Thüringer Landesregierung den ersten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen beschlossen und zur Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und 3 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) freigegeben.

Onlineplattform zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Digital und bürgernah: Onlineplattform zur Beteiligung der Öffentlichkeit am Landesentwicklungsprogramm freigeschaltet
06.01.2023

Bis zum 17. März 2023 können alle an der Thüringer Landesentwicklung Interessierten eine Stellungnahme für den Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) abgeben.

zur Onlineplattform

Verfahrensablauf

  • Stufe 1: Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
  • Stufe 2: Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung (Scoping)
  • Stufe 3: Erster LEP-Entwurf, einschließlich Entwurf des Umweltberichts mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
  • Stufe 4: Zweiter LEP-Entwurf, einschließlich Entwurf des Umweltberichts mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
  • Stufe 5: Verordnungsbeschluss
  • Stufe 6: Bekanntmachung und Inkrafttreten in II/2024 durch Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt
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