Online Termine im Bürgerservice + Standesamt buchen (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Online Termine im Bürgerservice + Standesamt buchen (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)

Online-Terminvergabe

Buchen Sie Online Ihren Termin im Bürgerservice und im Standesamt

Die Stadt Nordhausen erweitert das digitale Service-Angebot für die Bürgerinnen und Bürger. Termine für alle Anliegen des Bürgerservice und des Standesamts der Stadt Nordhausen sind ab 1. Juni 2021 online unter www.nordhausen.de verfügbar. Vom neuen Personalausweis über Meldebestätigung bis hin zu Dienstleistungen des Standesamts sind Termine buchbar.

Online-Termin buchen

Was es zu beachten gibt

Die wichtigsten Frage und Antworten zum Termin-Tool:

Wie kann ich Termine mit der Stadtverwaltung vereinbaren?

Die Bürgerinnen und Bürger können die Termine entweder Online oder wie bisher telefonisch
  • Standesamt 03631 696-9416
  • Bürgerservice 03631 696-9555

anfragen.

Für welche Bereiche der Stadtverwaltung steht das Online-Termin-Tool zur Verfügung?

Online stehen momentan das Standesamt und der Bürgerservice zur Verfügung. Für die gängigsten Dienstleistungen sind Termine buchbar.

Der Werdegang eines Onlinetermins gestaltet sich wie folgt:

  • Die Bürgerinnen und Bürger wählen jeweils das Sachgebiet Ihres Anliegens aus.
  • Danach folgt die Wahl der Services. Hier gilt es das Limit der Anzahl gleichzeitiger Anliegen und der Gesamtdauer von 1 Stunde zu beachten.
  • Es erscheint die Eingabemaske für ihre persönlichen Daten. Alle mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
  • Nun werden Terminvorschläge passend zu den noch verfügbaren Terminen angezeigt und die Auswahl eines Termins kann erfolgen. Rot gekennzeichnete Bereiche bedeuten, dass zu diesen Zeiten keine Termine vergeben werden können. Bei Auswahl eines Termins werden Sie direkt auf die nächste Seite weitergeleitet.
  • Abschließend erhalten Sie eine Übersicht über ihren ausgewählten Termin und können einen weiteren Termin reservieren.
  • Danach erfolgt die Bestätigung in zwei Schritten:
  • Die Bürgerinnen und Bürger erhalten anschließend eine E-Mail in der Sie einen Bestätigungslink anklicken müssen. Erst nach der Bestätigung wird Ihr Termin an die Behörde übertragen.
  • Werden die Daten bestätigt, erhält man dann eine weitere E-Mail mit der Terminkennung (5-stelliger Zahlencode) und einem QR-Code.
  • Damit ist der Termin angelegt.

Kann der Onlinetermin zwischen Buchung und tatsächlichem Termin noch einmal geändert bzw. bearbeitet werden?

Die E-Mail mit dem QR-Code enthält im unteren Bereich auch links zum Bearbeiten und stornieren des Termins.

Was ist am Tag des Termins zu beachten?

Zum Anmeldetermin können die Bürgerinnen und Bürger sich 5 Minuten vor dem Termin entweder direkt mit dem QR-Code oder dem 5-stelligen Zahlencode anmelden. Einfach direkt am Terminal im Eingangsbereich des Neuen Rathauses (Markt) auf der Hauptseite an den Scanner halten und dann „Termin anmelden“ wählen, auch stornieren geht über diesen Weg.

Ich habe meine Anmeldung nicht dabei. Wie kann ich den Termin trotzdem wahrnehmen?

Sollten QR-Code und/oder 5-stellige Kennung nicht zur Hand sein, gibt es die Möglichkeit zur Anmeldung mit dem Geburtsdatum. Entsprechende Menüpunkte sind am Terminal vorhanden.

Ich verpasse knapp meinen Termin. Bis wann kann ich diesen noch wahrnehmen?

Termine können bis maximal 5 Minuten nach Beginn des eigentlichen Termins noch angemeldet werden. Zum Beispiel: Termin ist um 10 Uhr, letzte Möglichkeit der Anmeldung ist 10:05 Uhr.

Ich bin angemeldet. Wie geht es jetzt weiter?

Mit der Anmeldung zum Termin am Terminal erfolgt gleichzeitig eine Information an die Beschäftigten der Stadtverwaltung. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten am Aufrufmonitor eine Rückmeldung. Wie bisher, werden die Bürgerinnen und Bürger von den Beschäftigten am Eingang abgeholt.

Kann ich spontan einen Termin am Terminal im Neuen Rathaus buchen?

Eine Terminvergabe am Terminal ist nicht möglich. Über das Online-Tool besteht die Möglichkeit, einen aktuelle verfügbaren Termin abzufragen (Vgl. 3).
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