Eintrittspreise
Normal
Erwachsene: 5,00 €Ermäßigter Eintritt: 3,00 €
Bei Sonderausstellungen von überregionaler Bedeutung wird eine Sondergebühr von 1,50 € erhoben:
Erwachsene: 6,50 €
Ermäßigter Eintritt: 4,50 €
Freier Eintritt
- Kinder bis 18 Jahre
- Schwerbehinderte Personen mit GdB 100 sowie deren Begleitpersonen (mit Vermerk "B" im Ausweis)
Ermäßigter Eintritt
- jeden Freitag = Museumstag
- Studierende und Auszubildend
- Inhaber des Nordhausen Passes
- Schwertbehinderte mit GdB>50
- Inhaber der Ehrenamtscard
- Inhaber der Mehrfamilienkarte
Kombiticket
jeweils einmaliger Eintritt in die Museen Tabakspeicher, Flohburg, Kunsthaus MeyenburgNormalpreis: 12,00 €
Ermäßigter Preis: 7,00 €
Touri-Ticket
jeweils einmaliger Eintritt in die Museen Tabakspeicher, Flohburg, Kunsthaus Meyenburg. Gültigkeit 3 aufeinanderfolgende TageNormalpreis: 7,00 €
keine Ermäßigung
Drei-Museen-Jahreskarte
unbegrenzter Eintritt in alle drei städtischen MuseenNormalpreis: 55,00 €
Ermäßigter Preis: 32,00 €
Führungen
- Angemeldete Gruppenführungen
(max. 25 Personen) 40,00 €
- Angemeldete Schulklassen
(max. 25 Personen) 25,00 €
- Einzelpersonen bei öffentlichen Führungen
3,00 € (zzgl. Eintritt)
- Kinderstadtführungen
(max. 25 Personen) 40,00 €
- Kinderstadtführungen für Kindergartengruppen
(max. 25 Personen) 20,00 €
Museumspädagogische Angebote
bei überregionalen und wertvollen Sonderausstellungen wird ein angepasst erhöhter Eintrittspreis erhobenPro Aktion und pro Person: 3,00 € (zzgl. Eintritt)
Familienkarte
Familien mit drei oder mehr Kindern werden von klassischen Familienkarten vieler Freizeit- und Kultureinrichtungen häufig nicht ausreichend berücksichtigt. Für diese Familien stellt der Verband kinderreicher Familien Thüringen e.V. seit sieben Jahren kostenfrei die Mehrkindfamilienkarte für Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern bereit.Mit der Karte können teilnehmende Kultur- und Freizeiteinrichtungen thüringenweit genutzt werden, ohne ab dem dritten Kind zusätzlichen Eintritt zu zahlen. Familien zahlen grundsätzlich nur für zwei Erwachsene und zwei Kinder. Auch volljährige Kinder zählen dazu, solange sie weiterhin kindergeldberechtigt sind.
