Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Für Herrn Romano Norbert Pickus zuletzt bekannt unter der Anschrift: Friedensstraße 10 in 99734 Nordhausen
wird hiermit folgender Bescheid öffentlich zugestellt:
Art des Schriftstücks: Anordnung zur Terminvereinbarung sowie Androhung Ersatzvornahme für den
Zutritt zu den Gebäuden
Datum des Bescheides: 24.03.2026
Aktenzeichen: BOA-2026-0278-lie
Betreff: Zutritt zu den Gebäuden sowie Androhung der Ersatzvornahme
Begründung:
Die Zustellung des o.g. Schriftstücks konnte nicht erfolgen, da der Aufenthaltsort des/der Empfänger(s)
unbekannt ist / die Zustellung im Ausland nicht möglich war.
Hinweis auf Rechtsfolgen:
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der
Benachrichtigung im Amtsblatt/Internetseite der Stadt Nordhausen zwei Wochen vergangen sind. Durch
die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste
drohen können.
Abholmöglichkeit:
Der Bescheid kann beim Bauordnungsamt der Stadt Nordhausen (Neues Rathaus, Zimmer 234 zu den
Öffnungszeiten (Montag: 8:30-16:30 Uhr, Dienstag 8:00-15:30 Uhr, Donnerstag 8:30-18:00 Uhr, Freitag
8:30-12:00 Uhr) gegen Empfangsbekenntnis abgeholt werden.
Nordhausen, den 14.04.2026
Szybalski
Amtsleiter