Meldung
Stilles Gedenken zum Volkstrauertag
Es gelten die allgemeinen Infektionsschutzregeln gemäß der aktuell gültigen Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 statt sowie den Bestimmungen des Landkreises Nordhausen.