Meldung

FAQ - Oft gestellte Fragen und die Antworten zur Sanierung der Krebsbachbrücke (29.07.2022)

Freitag, 29. Juli 2022, 11:47 Uhr

Aktuelle Meldung zur L 1037 Krebsbachbrücke:
Voraussichtlich am 3. August 2022 ist die Baustellendurchfahrt grundsätzlich nicht möglich, da ein Baukran aufgebaut und eingesetzt wird.



mehrfach lockere und verschobene Steine im Bereich der Flügel- und Stirnwände (Foto: TLBV - Region Nord) mehrfach lockere und verschobene Steine im Bereich der Flügel- und Stirnwände (Foto: TLBV - Region Nord)
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) Referat 43, Region Nord, plant die Instandsetzung der Krebsbachbrücke bei Herrmannsacker im Zuge der Landesstraße L1037 zwischen den Ortsteilen Buchholz und Stempeda. Bei dem vorhandenen Bauwerk handelt es sich um eine überschüttete einfeldrige Bogenbrücke aus Naturstein. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Abdichtung des Natursteinbogens und die Anordnung von Entwässerungen. Weiterhin sind die Erneuerung der Flügelwände und die Herstellung von Wandaufhöhungen einschließlich Gesimsen auf den Stirnwänden notwendig.
Die Kontaktdaten des TLBV:

Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr
Siemensstraße 12
37327 Leinefelde-Worbis
Tel.: +49 (0)361 57 4174 0
Fax: +49 (0)361 57 4174 402
poststelle43@tlbv.thueringen.de

Die geplante Baustelle führt derzeit zu vielen Fragen aus den betroffenen Ortsteilen der Stadt Nordhausen, Rodishain und Stempeda:

1. Was ist der Grund für die Vollsperrung der der Landesstraße L 1037?
Grund für die Sperrung der Verbindung nach Nordhausen ist die Instandsetzung der Krebsbachbrücke bei Herrmannsacker.

2. Wer ist für die Baumaßnahme zuständig?
Für die Sanierungsarbeiten an der Krebsbachbrücke und die daraus resultierende Vollsperrung der Landesstraße L 1037 ist das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) verantwortlich. Die Baustelle befindet sich in der Gemarkung Harztor.

3. Warum erfolgt gerade jetzt die Sanierung?
Die Instandsetzung war ursprünglich für das Jahr 2021 angestrebt, wurde dann aber aufgrund tangierender Straßenbaumaßnahmen auf das Jahr 2022 verschoben. Im Jahr 2022 wird planmäßig die L 1037 „Geschwister-Scholl-Straße“, OD Niedersachswerfen, als Gemeinschaftsbaumaßnahme baulich umgesetzt. Infolge der Arbeiten an der Geschwister-Scholl-Straße ist die L 1037 in der OD Niedersachswerfen voll gesperrt. Aus dem vorgenannten Grund wird die L 1037 im Bereich Buchholz / Stempeda vom Durchgangsverkehr aus dem Harz in Richtung Sachsen/Anhalt befreit. Somit können Synergieeffekte in der Umleitungsführung genutzt werden.

4. Wann soll gebaut werden?
Baubeginn der Instandsetzung der Krebsbachbrücke ist planmäßig der 27.06.2022, Bauende ist spätestens der 25.11.2022. Da dem TLBV die Probleme der Anwohner und Pendler bekannt sind, versucht das TLBV die Bauzeit durch geeignete technische Maßnahmen und eine Optimierung des Bauablaufes zu verkürzen.

5. Ist die Umleitungsstrecke zumutbar?
Da es sich um eine Baumaßnahme des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr außerhalb der Stadt Nordhausen handelt, ist für die Umleitungsstrecke das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr als Straßenbaulastträger zuständig. Bei der Auswahl der Umleitungsstrecke wurden die Zumutbarkeit der Umfahrung für die Beförderungen von Kindergartenkindern, für Fahrdienste, für Taxen, für Dienstleistungsunternehmen (z.B. Post), für die Müllabfuhr, für die Erreichbarkeit von Ärzten, Apotheken, Tagespflege oder sonstigen Einrichtungen, für die Erreichbarkeit von Tourismusdestinationen, usw. mit den Behörden des Landkreises Nordhausen, sowie der Polizeiinspektion Nordhausen geprüft und abgewogen.

6. Warum kann die Brücke nicht einseitig befahren werden?
Bei einer Testbefahrung mit einem Linienbus wurde festgestellt, dass eine Befahrung des zu sanierenden Bauwerkes durch ÖPNV grundsätzlich möglich ist, hierzu aber aus Arbeitsschutzgründen die Bauarbeiten unterbrochen werden müssen und teilweise Bautechnik entfernt werden muss. Im Ergebnis des Ortstermins wurde weiterhin festgestellt, dass eine Befahrung neben dem ÖPNV auch für Rettungsdienst und Feuerwehr ermöglicht werden kann.
Andere Verkehre können aus arbeitsschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen innerhalb der Baustelle nicht geduldet werden. Um die geplante Bauzeit einzuhalten, muss ein kontinuierlicher Arbeitsablauf sichergestellt sein.
In der Planungsphase wurde geprüft, ob eine örtliche Umfahrung möglich ist. Es war aber festzustellen, dass aus mehreren Gründen, u.a. Naturschutz, eine bauliche Umfahrung nicht möglich ist.

Übersichtskarte mit Sperrungen (Foto: TLBV - Region Nord) Übersichtskarte mit Sperrungen (Foto: TLBV - Region Nord) 7. Warum gibt es keine alternative Umleitungsstrecke?
Die Möglichkeit einer anderen Lösung für die Umfahrung wurde durch alle Beteiligten und die zuständigen übergeordneten Behörden, darunter TLBV und Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Nordhausen, in mehreren Terminen erörtert. Den geprüften Varianten, darunter Umfahrung über den Entenberg sowie einer Behelfsstraße unterhalb der Talsperre, stehen naturschutzrechtliche Bedenken und die Verhältnismäßigkeit der Kosten der Umleitung zur eigentlichen Baumaßnahme entgegen. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserbehörde und weiteren wesentlichen Trägern öffentlicher Belange wurde in einem intensiven fachlichen Austausch festgestellt, dass eine Umleitung durch das bestehende Naturschutzgebiet als nicht zielführend angesehen werden kann. Aus diesem Grund wurde Konsens erzielt, dass diese Variante nicht weiter verfolgt werden soll.

8. Gibt es Versagensgründe für die Stadt Nordhausen gegen die Baumaßnahmen?
Die Stadt Nordhausen hat keinerlei rechtlichen Möglichkeiten, um die Baumaßnahmen des TLBV zu untersagen.Die Stadt Nordhausen begrüßt es grundsätzlich, dass die Straßenbauverwaltung des Landes Thüringen sowohl in die Verkehrsinfrastruktur der Stadt, z.B. Komplettsanierung Grimmelallee, als auch im Bereich der Ortsteile der Stadt investiert. Somit kann nachhaltig die Verkehrssicherheit des Brückenbauwerkes und somit die Verbindung der Ortsteile mit der Stadt Nordhausen weiterhin sichergestellt werden.


9. Kann die Baustelle von Rettungs- und Sicherheitskräften bzw. dem ÖPNV befahren werden?
Durch die seitens des TLBV beauftragte Firma für Verkehrstechnik wurden Schrankenanlagen installiert. Diese lassen Durchfahrten zu bestimmten Zeiten für den ÖPNV zu. Auch im Havarie- und/oder Notfall können die Rettungskräfte das Baugelände passieren. Hierzu wurden die Schlüssel seitens der Firma an das Landratsamt Nordhausen sowie die Feuerwehr der Stadt Nordhausen verteilt. Eine gesonderte Einweisung und Belehrung war notwendig und vorgesehen.


10. Welche Einschränkungen gibt es beim ÖPNV? Wie kommen die Schulkinder in die Schulen?
Vgl. Baufahrplan der Stadtbuslinie E

11. Baufahrplan der Stadtbuslinie E
Während der Sanierungsarbeiten wird nach einem Baufahrplan gefahren. Es konnte abgestimmt werden, dass der allgemeine ÖPNV, welcher für alle Fahrgäste zugänglich ist, in den für die Schülerbeförderung relevanten Zeiten zwischen 6:45 Uhr und 7:30 Uhr sowie zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr eine Durchfahrt durch die Baustelle erhält. Somit wird erreicht, dass in der Hauptverkehrszeit der Schülerbeförderung im Linienverkehr die Auswirkungen minimal eingeschränkt sind. Für die übrigen Fahrten mit der Umleitungsstrecke verlängert sich die Fahrzeit um rund 30 Minuten. Das Fahrtenangebot muss aus diesem Grund reduziert werden. Für die hauptsächlich betroffenen Orte Rodishain, Stempeda und Rottleberode sind in der Nebenverkehrszeit auch aus Zeit- und Kapazitätsgründen größere Einschränkungen erforderlich.

Informationen zum Baufahrplan erhalten die Fahrgäste im Internet unter https://www.stadtwerke-nordhausen.de/verkehr/bus-strassenbahn/fahrplan/, an den Haltestellen und den Fahrgastinformationssystemen.

Weitere Fragen: 03631 629-170. Das Servicecenter hat täglich von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 13:15 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiter der Betriebsleitzentrale gern unter 03631 639-215 oder 03631 639-216 zur Verfügung.

12. Ist der Brandschutz realistisch geklärt?
Der Brandschutz obliegt der Gemeinde und die Stadt Nordhausen trägt damit auch die Verantwortung für getroffene/unterlassene Maßnahmen. Um die Erreichbarkeit im Brandfall bestmöglich sicherzustellen, kommt daher die stationierte Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Südharz zusätzlich zur Feuerwehr Nordhausen zum Einsatz. Die im Nachbarort stationierte Fahrzeugtechnik erreicht die Ortsteile Rodishain und Stempeda schnell genug und kann aushelfen, bis die Feuerwehreinheiten aus Nordhausen nachrücken.
Dankenswerter Weise beantwortete die Gemeinde Südharz das Amtshilfegesuch positiv. Der Einsatz der Feuerwehren über Landesgrenzen hinweg ist Ausdruck der Kameradschaft, des Zusammenhalts und das Engagements der ehrenamtlichen Feuerwehren. Im Zuge der Abstimmung zwischen der Feuerwehr der Stadt Nordhausen und der Freiwilligen Feuerwehr Rottleberrode wurde eine Alarmierungsübung durchgeführt. Ferner wurden die Kameraden aus dem Nachbarort in die Hydrantenpläne, Stadtkarten sowie die Schwerpunktobjekte, u.a. Ferienhotel Wolfsmühle, Kinder-und Jugendheim Frohe Zukunft, eingewiesen. Damit sind die Abmarschpläne zwischen der Feuerwehr der Stadt Nordhausen und der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Südharz gerichtsfest festgestellt

13. Welche Auswirkungen hat die Vollsperrung auf den Katastrophenschutz?
Einheiten des Katastrophenschutzes gehören nicht zu den primären Einheiten, daher wäre die Nutzung der Umleitung vertretbar.

14. Wie wird der Rettungsdienst für die betreffenden Ortschaften im Landkreis Nordhausen organisiert?
Die Passage der Baustelle für Fahrzeuge der Notfallrettung ist sichergestellt.

15. Muss mit Einschränkungen bei Grünpflege, Friedhof, etc. seitens der Stadt Nordhausen gerechnet werden?
Die Stadt Nordhausen wird die Pflichtaufgaben in den Ortsteilen erledigen.

[Stand: 12.07.2022]
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