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Weiteres Beteiligungsformat gestartet: Kontaktkasten für Kindern und Jugendliche

Bild: Weiteres Beteiligungsformat gestartet: Kontaktkasten für Kindern und Jugendliche
Weiteres Beteiligungsformat gestartet: Kontaktkasten für Kindern und Jugendliche (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Nordhausen (psv) Mit dem Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune Nordhausen hat sich die Stadt Nordhausen verpflichtet, die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Dazu gehört auch das Schaffen von niedrigschwelligen Beteiligungsformaten. Um an die seit Juni benannten sieben Kinder- und Jugendbeauftragten in der Stadtverwaltung oder an den Kinder- und Jugendstadtrat Nordhausen direkt heranzutreten, gibt es jetzt die Möglichkeit, einen Kontaktkasten in der Stadtbibliothek zu nutzen. Hier können Kinder und Jugendliche in Zukunft ihre Anliegen, ob Kritik, Wünsche oder Beschwerden an Ansprechpersonen und Kinderinteressenvertretungen in der Stadt Nordhausen richten. Dies kann per Karte direkt in den Kasten oder später über die Kontaktdaten telefonisch oder per E-Mail erfolgen, etwa über die eigens geschaffene Homepage der städtischen Beauftragten unter www.nordhausen.de

„Wir freuen uns über Eure Anregungen für „EURE“ Stadt und unterstützen Euch, diese mitzugestalten“, freuen sich die Kinder- und Jugendbeauftragten der Stadtverwaltung auf den Austausch. Die künstlerische Gestaltung der Kontaktbox und Umsetzung der Ideen erfolgte in Kooperation mit der Jugendkunstschule Nordhausen in Person von Rodrigo Alonso Pereyra.

"Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune Nordhausen 2025 - 2028“:
Die Stadtverwaltung Nordhausen hat den „Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune Nordhausen 2025 - 2028“ mit verbindlichen Zielen entwickelt. Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat diesen am 9. Dezember 2024 mit großer Mehrheit beschlossen. Die Umsetzung der 14 Maßnahmenvorschläge wird von unabhängigen Expertinnen und Experten begleitet und regelmäßig überprüft wird. Die Kinder- und Jugendbeauftragten und die Einrichtung einer niederschwelligen Beschwerdemöglichkeit für junge Menschen sind zwei Maßnahmen, die im Zuge des Aktionsplans umgesetzt werden.