Bürgerservice
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Sonntagsfahrverbot, Ferienreiseverordnung
Kontakt Sachgebiet Ordnung und Verkehr (Verkehrsbehörde)
Fax:03631 696-836
E-Mail:verkehrsbehoerde@nordhausen.de
Anschrift:Stadtverwaltung Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Ordnung und Verkehr
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Erreichbarkeit:Montag: 08:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Zur Durchführung dringend notwendiger Transporte an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen stellen Sie bitte einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen
- des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot)
- des § 1 Abs. der Ferienreiseverordnung.
mit einer ausführlichen Begründung beim Ordnungsamt, Sachgebiet Verkehrsbehörde.
In besonderen Fällen sind Nachweise beizufügen.
- des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot)
- des § 1 Abs. der Ferienreiseverordnung.
mit einer ausführlichen Begründung beim Ordnungsamt, Sachgebiet Verkehrsbehörde.
In besonderen Fällen sind Nachweise beizufügen.