Bürgerservice

Sonntagsfahrverbot, Ferienreiseverordnung

Kontakt Sachgebiet Ordnung und Verkehr (Verkehrsbehörde)

Telefon:03631 696-9277

Telefon 2:03631 696-9532

Fax:03631 696-836

E-Mail:verkehrsbehoerde@nordhausen.de

Anschrift:Stadtverwaltung Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Ordnung und Verkehr
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen

Erreichbarkeit:Montag: 08:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Zur Durchführung dringend notwendiger Transporte an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen stellen Sie bitte einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen

- des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot)
- des § 1 Abs. der Ferienreiseverordnung.

mit einer ausführlichen Begründung beim Ordnungsamt, Sachgebiet Verkehrsbehörde.

In besonderen Fällen sind Nachweise beizufügen.

Informationen


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Fristen

Der Antrag ist mindestens 1 Woche vor Antritt der Fahrt vorzulegen.

Bemerkung

Es ist eine Gebühr von 25,00 Euro pro Fahrzeug und Transport zu zahlen.

Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende
E-Mail-Adresse.