Zur Durchführung dringend notwendiger Transporte an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen stellen Sie bitte einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen
- des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot)
- des § 1 Abs. der Ferienreiseverordnung.
mit einer ausführlichen Begründung beim Ordnungsamt,
Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde und Vollzugsdienst.
In besonderen Fällen sind Nachweise beizufügen.
Fristen
Der Antrag ist mindestens 1 Woche vor Antritt der Fahrt vorzulegen.
Bemerkung
Es ist eine Gebühr von 25,00 Euro pro Fahrzeug und Transport zu zahlen.