Bürgerservice
- Fundanzeige bei Auslösung von Gegenständen
- Gebühren für die Auslösung: mindestens 5,- € bis zu einem Wert von 100,- €
(gemäß Fundrecht , Thüringer Zuständigkeitsverordnung in Verbindung mit der Anlage zu § 1 der Thüringer Allgemeinen Kostenverordnung)
- Hierfür ist ein ausgefülltes Formular Ihrer Versicherung mitzubringen.
Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende E-Mail-Adresse.
Fundbüro
Kontakt Sachgebiet Bürgerservice
Fax:03631/696-838
E-Mail:buergerservice@nordhausen.de
Anschrift:Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Bürgerservice
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Erreichbarkeit:Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Jeden ersten Samstag im Monat von 10:00 – 12:00 Uhr bietet der Bürgerservice zusätzliche Termine an, diese können in begrenzter Anzahl online gebucht werden oder nach vorheriger Absprache per E-Mail bzw. Telefon.
Bei Verlust einer Sache kann persönlich vor Ort, telefonisch oder per E-Mail im Fundbüro nachgefragt werden.
Alle bei der Stadt Nordhausen abgegebenen Fundsachen finden Sie online im Fundbüro Deutschland
Der Finder einer Fundsache hat diese unverzüglich dem zuständigen Fundbüro zu melden. Das zuständige Fundbüro befindet sich in der Gemeinde oder Stadt, wo die Fundsache gefunden wurde. Der Finder kann die Fundsache bei sich aufbewahren oder beim Fundbüro abgeben. Auf Verlangen des Fundbüros muss der Finder die Fundsache im Fundbüro abgeben.
Um eine Fundanzeige zu erstellen nutzen Sie folgendes Portal Fundanzeige
Um eine Verlustanzeige zu erstellen nutzen Sie folgendes Portal Verlustanzeige
Die Mindestaufbewahrungszeit für Fundsachen beträgt 6 Monate. Wenn der Verlierer die Fundsache nach Ablauf der Zeit nicht abgeholt hat, geht das Eigentum an den Finder über, sofern er die Fundsache nicht anonym abgegeben hat und/oder nicht aktiv auf den Erwerb des Eigentums verzichtet hat. Die übrigen Fundsachen werden nach Ablauf der Zeit vernichtet, versteigert oder gespendet.
Die Abgabe von Fundsachen sollte persönlich erfolgen.
Das Fundbüro befindet sich im Bürgerservice, Markt 15, Neues Rathaus.
Für gefundene Tiere wenden Sie sich bitte an das Tierheim Nordhausen.
Alle bei der Stadt Nordhausen abgegebenen Fundsachen finden Sie online im Fundbüro Deutschland
Der Finder einer Fundsache hat diese unverzüglich dem zuständigen Fundbüro zu melden. Das zuständige Fundbüro befindet sich in der Gemeinde oder Stadt, wo die Fundsache gefunden wurde. Der Finder kann die Fundsache bei sich aufbewahren oder beim Fundbüro abgeben. Auf Verlangen des Fundbüros muss der Finder die Fundsache im Fundbüro abgeben.
Um eine Fundanzeige zu erstellen nutzen Sie folgendes Portal Fundanzeige
Um eine Verlustanzeige zu erstellen nutzen Sie folgendes Portal Verlustanzeige
Die Mindestaufbewahrungszeit für Fundsachen beträgt 6 Monate. Wenn der Verlierer die Fundsache nach Ablauf der Zeit nicht abgeholt hat, geht das Eigentum an den Finder über, sofern er die Fundsache nicht anonym abgegeben hat und/oder nicht aktiv auf den Erwerb des Eigentums verzichtet hat. Die übrigen Fundsachen werden nach Ablauf der Zeit vernichtet, versteigert oder gespendet.
Die Abgabe von Fundsachen sollte persönlich erfolgen.
Das Fundbüro befindet sich im Bürgerservice, Markt 15, Neues Rathaus.
Für gefundene Tiere wenden Sie sich bitte an das Tierheim Nordhausen.
Informationen
Dokumente
- Personalausweis- Fundanzeige bei Auslösung von Gegenständen
- Gebühren für die Auslösung: mindestens 5,- € bis zu einem Wert von 100,- €
(gemäß Fundrecht , Thüringer Zuständigkeitsverordnung in Verbindung mit der Anlage zu § 1 der Thüringer Allgemeinen Kostenverordnung)
Bemerkung
- Bei Verlust von Fahrrädern kann bei Vorlage einer Anzeige der Polizeiinspektion eine Bestätigung für die Versicherung erteilt werden.- Hierfür ist ein ausgefülltes Formular Ihrer Versicherung mitzubringen.
Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende E-Mail-Adresse.