Bürgerservice

Beglaubigungen

Kontakt Sachgebiet Bürgerservice

Telefon:03631/696-9555

Fax:03631/696-838

E-Mail:buergerservice@nordhausen.de

Anschrift:Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Bürgerservice
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen

Erreichbarkeit:Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Jeden ersten Samstag im Monat von 10:00 – 12:00 Uhr bietet der Bürgerservice zusätzliche Termine an, diese können in begrenzter Anzahl online gebucht werden oder nach vorheriger Absprache per E-Mail bzw. Telefon.

Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.

Beglaubigt werden nur Dokumente, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden, oder die zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden.

Beglaubigt werden nach persönlicher Vorsprache:
- Unterschriften (Die Unterschrift muss persönlich vor dem zuständigen Mitarbeiter geleistet werden.)
- deutsche Dokumente (Personalausweis, Reisepass)
- Zeugnisse
- Urkunden (Ausnahme: Personenstandsurkunden, z.B. Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden -> hierfür wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Standesamt)

Beglaubigung von Unterschriften:

Die Meldebehörde ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder bei einer privaten Stelle (Unternehmen oder Bank), die beauftragt ist, öffentliche Aufgaben zu erfüllen oder bei der Erfüllung mitzuwirken (zum Beispiel Entgegennahme von Kreditanträgen bei öffentlicher Förderung).

Nicht beglaubigt werden:

- Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigungen bedürfen. Dazu gehören Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen und Grundbuchangelegenheiten.

- Unterschriftsbeglaubigungen, die zur Vorlage bei einer ausländischen Behörde oder Stelle bestimmt sind, sind den Notariaten vorbehalten.

- Unterschriften unter einem Text, der in einer fremden Sprache geschrieben ist.

- Unterschriften ohne zugehörigen Text (Blanko-Unterschriften) dürfen nicht beglaubigt werden.

Besonderheiten:

Die gesetzlichen Vorgaben geben der Meldebehörde die Befugnis zur amtlichen Beglaubigung, verpflichten sie aber nicht dazu. Beglaubigungen liegen daher ausschließlich im pflichtgemäßen Ermessen.
Die Meldebehörde hat keine Befugnis zur öffentlichen Beglaubigung. Öffentliche Beglaubigungen sind nach dem Beurkundungsgesetz grundsätzlich den Notarinnen und Notaren vorbehalten.

Informationen


Dokumente

- Das Dokument im Original.
- Es kann nur das gesamte Dokument beglaubigt werden (keine Teile oder bestimmte Seiten daraus).
- Personalausweis oder der Reisepass
- Zur Unterschriftsbeglaubigung: Bitte bringen Sie das zu unterzeichnende Dokument sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Bemerkung

Gebühr:

- Beglaubigung von Zeugnissen und Urkunden 9,00 €
- Beglaubigung von Unterschriften 9,00 €
- Beglaubigung von deutschen Dokumenten 9,00 € (von der Stadt Nordhausen ausgestellte Dokumente 4,50 €)
- pro von der Behörde erstellte Farbkopie 1,00 €

-> entsprechend der Thüringer Verwaltungskostenordnung